Der US-Investor Steven Wood tritt erneut mit dem Ziel an, sich im Verwaltungsrat der Swatch Group zu etablieren. Die Familie Hayek setzt auf den Schweizer Andreas Rickenbacher als Gegenkandidaten, um Woods Vorstoss bei der Generalversammlung am 12. Mai abzuwehren.
Seit über einem Jahr besteht eine Auseinandersetzung zwischen Steven Wood und der Swatch Group, die sich nach seiner ersten gescheiterten Wahlversuche im vergangenen Jahr fortsetzt. Die Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung enthüllt, dass der Verwaltungsrat unter Leitung von Nayla, Nick und Marc Hayek Vorkehrungen getroffen hat, um Wood erneut fernzuhalten.
Die Besonderheit dieser Situation liegt in der Kapitalstruktur der Swatch Group, die zwei Aktienarten kennt: Namenaktien und Inhaberaktien. Beide Kategorien können eigene Verwaltungsratsvertreter nominieren. Während Namenaktien weniger kosten, aber gleiches Stimmrecht haben wie die teureren Inhaberaktien, sind Letztere anonym und von institutionellen Investoren häufig gehalten.
Steven Wood bewirbt sich um den Posten für die Vertretung der Inhaberaktionäre. Das Wahlverfahren ist zweistufig: Zunächst stimmen nur die Inhaberaktionäre in einer Sonderversammlung ab, bevor das gesamte Plenum die Bestätigung vornimmt. Die Familie Hayek besitzt viele Namenaktien und könnte somit eine Ablehnung Woods im Rahmen der Gesamt-Generalversammlung veranlassen.
Im vergangenen Jahr hatte Wood den Rückhalt der Inhaberaktionäre, scheiterte jedoch an der Bestätigung durch das Plenum. Derzeit befindet sich ein juristisches Verfahren gegen seine Nichtwahl in Bearbeitung. Dieses Mal tritt Andreas Rickenbacher als Konsenskandidat für die reguläre Wahl und zusätzlich als Gegner Woods bei den Inhaberaktionären an.
Sollte Wood die Vorwahl gewinnen, könnte der Plenum-Sieger nur durch “wichtige Gründe” abgelehnt werden. Die Familie Hayek argumentiert mit seinem Amerikanischen Hintergrund, seiner Mitgliedschaft im Verwaltungsrat eines Rüstungskonzerns und einem vermeintlichen Interessenkonflikt durch den Besitz von zu vielen Namenaktien.
Rechtsexperten sehen jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Argumente. Walter Stoffel, emeritierter Professor, meint, dass das Halten von Namenaktien kein erheblicher Interessenkonflikt sei. Peter V. Kunz, Aktienrechtler, betont zudem, dass die Art der gehaltenen Papiere heute keine Bedeutung mehr für die Verwaltungsratsmitgliedschaft habe.
Unabhängig von den Argumenten kann Wood seine Wahl nicht erzwingen und müsste bei Ablehnung durch das Plenum wieder juristisch vorgehen. Ein Gerichtsverfahren ist zeitaufwendig und würde letztlich keine direkte Lösung bieten, da die Zustimmung der Generalversammlung für eine gültige Wahl erforderlich bleibt.
Der Ausgang der Abstimmung am 12. Mai wird entscheiden, ob mit Rickenbacher Ruhe einkehrt oder der Konflikt in eine neue juristische Phase übergeht.