Ein Tunesier, der im Januar wegen Organisation eines umfangreichen Haschischhandels in Siders (Wallis) verurteilt wurde, hat sein Ausweisungsverfahren vor dem Bundesgericht verloren. Sein Verteidiger kündigte am Montag an, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einzulegen.
Der 23-jährige Angeklagte hatte in der Berufung eine Strafe von 45 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe und einem siebenjährigen Landesverweis erhalten. Das Kantonsgericht Wallis verurteilte ihn wegen mehrerer Delikte, darunter schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, qualifizierte Erpressung sowie Gehilfenschaft zu versuchter Erpressung.
Laut Gericht betrieben der Beschuldigte und ein weiterer Verdächtiger einen Haschischhandel im Umfang von mindestens 450 Kilogramm. Über die Dauer von 30 Monaten erzielten sie dabei Gewinne in Höhe von 135.000 Franken.
Während des zweiten Verfahrens am 8. Januar räumte der Beschuldigte den Verkauf von 250 Kilogramm Haschisch ein, stritt jedoch eine Beteiligung an Drohhandlungen ab.
In seiner Beschwerde legte sich der Mann gegen die Ausweisung zur Wehr. Das Bundesgericht befand jedoch in seinem Urteil, dass aufgrund der Schwere der Straftaten, fehlender Einsicht und Vorstrafen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Daher überwiege das öffentliche Interesse an seiner Ausweisung.
Rechtsanwalt Grégoire Rey, der Verteidiger des Tunesiers, plant nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzureichen. Er äußerte sich gegenüber dem Lokalradio Rhône FM und kritisierte die Ausweisungsentscheidung als unmenschlich, da der Mann weder Tunesisch spreche noch familiäre Verbindungen dort habe. Rey fordert eine Überprüfung des Urteils, bevor die Ausweisung vollzogen wird.
(Urteil 6B_173/2026 vom 22. April 2026)