Laut einer neuen Studie der Uni Zürich wünschen sich 14 Prozent der in Teilzeit Beschäftigten in der Schweiz mehr Arbeitsstunden, wie vom Bundesamt berichtet. Die Untersuchung beleuchtet die Gründe für diese Unterbeschäftigung und kommt zu dem Schluss: Arbeitgeber könnten von den unfreiwilligen Teilzeitarbeitenden profitieren, da sie flexibler einsetzbar sind – etwa an Wochenenden oder in Überstunden – was ihnen hilft, Auftragsfluktuationen auszugleichen.
Trotz des zunehmenden Fachkräftemangels wächst die unfreiwillige Teilzeitarbeit auch in anderen europäischen Ländern und den USA. Für die Betroffenen stellt diese Unsicherheit eine erhebliche Belastung dar, besonders für Frauen; sie sind häufiger als Männer betroffen. Migrantinnen arbeiten häufiger unfreiwillig Teilzeit im Vergleich zu Schweizerinnen, während viele Mütter nach einer Kinderpause mehr Arbeit anstreben. Unfreiwillige Teilzeitarbeit birgt zudem ein Armutsrisiko und ist vor allem in der Gastronomie (23 Prozent), im Detailhandel (18 Prozent) und bei Reinigungsberufen (23 Prozent) verbreitet.
In einer speziellen Untersuchung zur Reinigungsbranche, durchgeführt von Karin Schwiter und Reta Barfuss, wurde festgestellt, dass viele Migrantinnen sich mit kurzfristigen Jobs über Wasser halten müssen. “Sie finden zwar rasch Arbeit, aber nur Arbeit auf Abruf”, erklärt Schwiter. Oft arbeiten sie in mehreren Jobs gleichzeitig, um existenzsichernde Löhne zu erreichen, was Barfuss als Überarbeitung bei Unterbeschäftigung beschreibt.
Die Praxis der Ein-Stunden-Verträge, die in dieser Branche üblich sind, ermöglicht es Arbeitgebern, Bedarfsorientiert zusätzliche Arbeitsstunden einzusetzen, ohne diese zu garantieren. Diese rechtlich zulässigen Vertragsmodelle erschweren es den Beschäftigten, auf überdurchschnittlich viele Arbeitsstunden zu bestehen.
Dalinda, eine spanische Staatsbürgerin mit zehn Jahren Erfahrung in der Schweizer Reinigungsbranche, berichtet von Schwierigkeiten: Häufig wurden ihr Arbeitseinsätze kurzfristig gestrichen. Sie vermutet, dass dies daran liegt, dass Arbeitgeber keine Pensionskassenbeiträge zahlen wollten – ein Verdacht, da ihre Einkünfte nie über 1800 Franken monatlich stiegen. Die Schwelle für obligatorische Pensionskassenbeiträge ist bei jährlichen Einnahmen von mehr als 22’680 Franken überschritten.
Einige Reinigungsunternehmen bestätigen, dass sie aufgrund der Pensionskasseneintrittsschwelle lieber viele Mitarbeiter mit kleinen Arbeitspensen beschäftigen. Dalinda musste daher zusätzliche Jobs annehmen, um über die Runden zu kommen – ein Problem, das durch unbezahlte Wege zwischen den verschiedenen Aufträgen noch verschärft wurde.
Heute arbeitet sie Vollzeit im eigenen Wohnquartier, was die Pendelzeiten verringert und ihr mehr Verdienst pro Stunde sichert. Sie bezieht nun auch Pensionskassenbeiträge.
Auf Anfrage von SRF wollte der Schweizerische Arbeitgeberverband zu diesem Thema keine Stellung nehmen; es sei ein branchenspezifisches Problem. Allpura, der Verband für Gebäudedienstleistungen, betont jedoch die Bedeutung fairer Arbeitsbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Der Verband engagiert sich für die Sensibilisierung seiner Mitglieder und die Entwicklung gemeinsamer Lösungen mit Sozialpartnern.