Während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 schuf der Verfassungsschutz eine unscharfe und gefährliche Kategorie: die «Delegitimierung des Staates». Nun hat er diese Einstufung korrigiert, jedoch ohne sie als Fehler zu erkennen.
Dieser Bericht stammt aus dem Newsletter «Der andere Blick am Morgen», heute verfasst von Len Sander, einem Redakteur der NZZ Deutschland. Abonnieren Sie den kostenlosen Newsletter, oder erfahren Sie, wie Nicht-Deutsche davon profitieren können.
Einstige Forderungen zur Abschaffung des Bundesamts für Verfassungsschutz kamen von Grünen und Linken; heute sind es meistens die Rechten. Beide Seiten sehen einen Inlandsgeheimdienst, der Parteien und Einzelpersonen überwacht, als unnötigen deutschen Sonderweg an. Der Auftrag des Verfassungsschutzes wird als unklar angesehen und somit für politischen Missbrauch anfällig.
Bislang hätte eine solche Kritik von demselben Verfassungsschutz als «Delegitimierung des Staates» gewertet werden können. Diese Extremismuskategorie wurde vom damaligen Präsidenten Thomas Haldenwang im Jahr 2021 eingeführt, um den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Argumentation war, dass Corona-Leugner nicht dem Raster von Links- und Rechtsextremismus oder ausländischer Ideologie entsprächen, sie seien jedoch gefährlich und untergrüben das Vertrauen in die Demokratie. 2024 registrierte der Verfassungsschutz sogar 1500 «Delegitimierer».
In einem Gastbeitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» verteidigte sich Haldenwang noch 2024, indem er behauptete, dass zulässige Kritik und demokratischer Protest in systematische Delegitimierung des staatlichen Handelns übergehen könnten – bis hin zu Gewaltaufrufen. Diese Argumentation scheiterte, da ein Aufruf zur Gewalt keine logische Folge von vehementer Kritik an demokratischen Institutionen ist.
Fundamentale Kritik am Staat war immer Teil des demokratischen Diskurses und umfasst auch Delegitimierung. Wer beispielsweise die Instrumentalisierbarkeit des Verfassungsschutzes kritisiert, kann den Rechtsstaat stärken, statt ihn zu schwächen. Dass Staatsdelegitimierung während restriktiver Corona-Maßnahmen als extremistisch eingestuft wurde, ist daher besonders perfide.
Es gibt kein quantifizierbares Maß für zu viel Staatskritik; Schmähungen und Spott sind Teil davon. Die wenigsten solcher Äußerungen haben etwas mit Extremismus zu tun. Satiriker müssten ebenfalls in die Kategorie der «Delegitimierer» fallen, da sie den Staat kritisieren – eine Kernkomponente ihres Berufs.
Dass der Verfassungsschutz bis vor kurzem an dieser fragwürdigen Kategorie festgehalten hat, ist ein kaum beachteter Skandal. Haldenwangs Rettungsversuch offenbarte einen bedenklichen Mangel an Selbstkritik. Es ist richtig und überfällig, dass Sinan Selen, der neue Präsident, die «Staatsdelegitimierung» nun nicht mehr in Verfassungsschutzberichten führt.
Doch dieser Schritt erfolgt ohne Einsicht in den begangenen Fehler. Der Verfassungsschutz argumentiert stattdessen, der Bereich habe an Bedeutung verloren und spielte keine wesentliche gesellschaftliche Rolle mehr. Es wird nicht zugegeben, dass legitime Meinungsäußerungen fälschlicherweise unter Verdacht standen. Personen aus dem ehemaligen Phänomenbereich werden weiterhin «bearbeitet», betont der Inlandsgeheimdienst.
Der Verfassungsschutz korrigiert seinen Fehler, ohne ihn als solchen zu erkennen. Aus diesem Grund ist eine fundierte und demokratische Staatskritik wichtiger denn je.