Ein 48-jähriger Italiener muss sich wegen Vergewaltigung vor dem Bezirksgericht Winterthur rechtfertigen und behauptet seine Unschuld. Der Staatsanwalt kritisiert seine Darstellung als lebensfremd und schematisch. Kurz vor der Urteilsverkündung äußert sich der Beschuldigte gegenüber einem Gerichtsreporter, gesteht aber angespannt ein, dass vergleichbare Fälle zu Verurteilungen führten. Sein Anwalt schätzt die Chancen für einen Freispruch auf 50:50. Im August 2024 soll der Mann nachts um 23 Uhr durch Winterthur gefahren sein und eine ihm unbekannte Frau angesprochen haben, die er als attraktiv empfand. Er gab vor, neben ihr gefahren zu sein und sie mit Komplimenten und der Frage “Bisch spontan?” angesprochen zu haben, woraufhin sie angeblich zustimmte. Nach einem spontanen Kuss sei es weitergegangen. Der Beschuldigte beteuerte immer wieder die Normalität des Geschehens, was den Richter skeptisch machte. Laut dem Staatsanwalt ist das Szenario des Angeklagten unrealistisch und erinnert an ein schlechtes Pornoscript. Die Anklage stützt sich auf die Aussagen der 36-jährigen Schweizerin, die ebenfalls befragt wurde und berichtete, dass ihr Ex-Freund noch nicht eingetroffen war, als sie von dem Mann angesprochen wurde. Trotz ihres Neins fuhr er weiter neben ihr her, blockierte ihren Weg und zog sie zum Unterstand. Sie beschrieb einen dissoziativen Zustand aufgrund früherer Übergriffe. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten und ein achtjähriges Landesverweisungsgesuch. Die Anwältin des Opfers bezeichnet die Aussagen des Angeklagten als Schutzbehauptungen, während der Verteidiger aufgrund eines Telefonnummern-Austausches plädiert. Das Gericht hält den Fall für klar entschieden und verurteilt den Italiener zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten mit zwölf unbedingt auszusprechenden Monaten. Eine Probezeit von zwei Jahren wird festgesetzt, und das Opfer erhält eine Genugtuung von 10’000 Franken. Der Mann wird für sechs Jahre des Landes verwiesen, trotz seiner eingebürgerten Familie in der Schweiz. Er begründete seine Nicht-Einbürgerung mit dem Militärdienst. Das noch nicht rechtskräftige Urteil DG250022 vom 2. April 2026 zeigt das öffentliche Sicherheitsbedürfnis als vorrangig an.