In der Schweiz ist die direkte Demokratie besonders ausgeprägt. Hierbei können Bürgerinnen und Bürger mit 100’000 Unterschriften eine Verfassungsabstimmung initiieren, obwohl nur wenige dieser Volksinitiativen tatsächlich angenommen werden. Eine Übersicht über die seit 1893 angenommenen Initiativen ist verfügbar.
Volksinitiativen setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem Abstimmungstext, der in die Bundesverfassung aufgenommen wird, und dessen konkreter Umsetzung durch Gesetze. Das Parlament entscheidet über diese Umsetzung, während die Stimmbürger keine Mitsprache mehr haben, es sei denn, ein Referendum wird eingeleitet.
Ein Beispiel ist die 2010 angenommene Vorlage zur Ausschaffung krimineller Ausländer mit 52.3 Prozent Ja-Stimmen und dem Ständemehr. Der Initiativtext sah einen Automatismus für die Ausschaffung vor, stieß jedoch auf rechtliche Probleme hinsichtlich des Völkerrechts, des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die mangelnde Umsetzung dieser Initiative wird oft in Diskussionen und Onlineforen beklagt.
Auch die 2012 angenommene Vorlage zur Begrenzung von Zweitwohnungen, welche das Ziel hatte, Gemeinden mit einem hohen Anteil solcher Wohnungen zu regulieren, wurde nur teilweise umgesetzt. Altbestandshäuser sind von diesen Regelungen ausgenommen.
Adrian Vatter, Politologe der Universität Bern, identifiziert übergeordnetes Recht, Zuständigkeitsfragen und Kosten als Hauptfaktoren, die die Umsetzung beeinflussen. Er erläutert, dass das Parlament zwar versucht, den Volkswillen umzusetzen, jedoch in einem politischen System operiert, bei dem eine vollständige Umsetzung von Initiativen nicht garantiert ist.
Die Internationalisierung der Politik führt oft zu Zielkonflikten beim Ausführen von Volksinitiativen. Ein Verfassungsgericht könnte solche Konflikte vermeiden, existiert in der Schweiz aber nicht. Dies bedeutet, dass auch Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen, gültig bleiben können.
Die Umsetzung der 1994 angenommenen Initiative zum Schutz des Alpengebiets vor Transitverkehr hat das Ziel von maximal 650’000 Lastwagenfahrten pro Jahr nicht erreicht. Der Gütertransport auf die Schiene konnte zwar ausgeweitet werden, dennoch ist die Zahl der Fahrten gestiegen.
Die Wahrnehmung darüber, ob eine Initiative ihren Kerngedanken umgesetzt sieht, hängt laut Vatter von politischen Einstellungen ab. Das Zweikammersystem des Parlaments trägt ebenfalls dazu bei, dass extremere Initiativen oft abgeschwächt werden.