Die Zürcher Volkspartei ist überzeugt, dass eine staatliche Institutionalisierung des assistierten Suizids einen subtilen Erwartungsdruck erzeuge. Der Beschluss des Zürcher Kantonsrats sieht vor, dass private Altersheime und Spitäler Patienten den Rückzug aus dem Leben mit Hilfe von Sterbehilfeorganisationen gestatten müssen. Diese Regelung folgt einer Abstimmung am 30. März zu einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen». Ursprünglich forderten die Initiatorinnen dieser Initiative, darunter Sterbehilfeorganisationen, dass die Regelungen ebenfalls für Psychiatrien, Rehakliniken und Gefängnisse gelten sollten. Mitglieder der SVP, FDP, EVP und EDU sehen den abgespeckten Gegenvorschlag als anstössig an und fordern nun eine Volksabstimmung zu diesem Thema.
Die Parteien argumentieren in einer Medienmitteilung: «Bereits heute ermöglicht die überwiegende Mehrheit der Institutionen im Kanton Zürich assistierten Suizid. Über 90 Prozent der Alters- und Pflegeheime erlauben entsprechende Angebote.» Ein gesetzlicher Zwang sei daher weder nötig noch angemessen, da die bestehende Praxis den individuellen Bedürfnissen gerecht werde und echte Selbstbestimmung bei der Heimauswahl gewähre. Menschen, die Sterbehilfe ablehnen, könnten ein entsprechendes Heim auswählen.
Die Medienmitteilung fährt fort: «Sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag führen zu einem Duldungszwang für private Heime, die dem assistierten Suizid kritisch gegenüberstehen.» Diese Einrichtungen böten eine wichtige Funktion an, indem sie Menschen einen Lebensbegleitungsraum ohne Erwartungsdruck und Alternativen bieten. Eine Vernichtung dieser Schutzräume durch staatlichen Zwang sei unzulässig.
Die Initianten der Volksinitiative sehen das anders und kritisieren in einer eigenen Medienmitteilung das Referendum: «Das Recht über den eigenen Tod zu verfügen, sollte von jedem Ort aus möglich sein.» Sie werfen SVP-Hardlinern und einigen Ratsherren vor, die Selbstbestimmung am Lebensende aktiv zu erschweren, indem sie todkranke Patienten zu aufwendigen Ambulanztransporten zwingen würden.
Das Referendum wurde eingereicht, weil sich abzeichnete, dass die Initianten ihre Initiative zurückziehen und sich mit dem Gegenvorschlag des Kantonsrats einverstanden erklären würden. Dadurch wäre der Vorschlag ohne Volksabstimmung in Kraft getreten. Nun wird das Volk entscheiden dürfen. Der genaue Abstimmungstermin über die Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» wird noch 2026 durch den Regierungsrat festgelegt.