Valeria Wieser berichtet über die Initiative von Manuela Weichelt, eine ALG-Nationalrätin aus Zug. Sie möchte das Opferhilfegesetz ändern, um im Falle besonderer Ereignisse eine klar geregelte finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Nach den tragischen Bränden in Crans-Montana und Kerzers, bei denen der Bund nur in einem Fall unterstützte, fordert Weichelt einheitliche Regelungen für Opferhilfen durch den Bund. In ihrer parlamentarischen Initiative schlägt sie vor, dass Solidaritätsbeiträge bis zu 50’000 Franken sowohl für die Opfer als auch deren Angehörige gezahlt werden können.
Weichelt argumentiert: «Die Reaktion auf das Unglück von Crans-Montana löste zwar eine Solidaritätswelle aus, aber es wurde kritisiert, dass eine Einzelfallregelung den Grundsatz der Rechtsgleichheit verletzt.» Sie betont, dass alle Opfer von Gewalttaten gleich behandelt werden sollten, unabhängig vom Ort oder der Art des Vorfalls.
Weitere Kritik richtet sich gegen die ‹Zweiklassen-Opfergesellschaft›, die durch Sonderregelungen entstehen kann. Weichelt erinnert an das Zuger Attentat von 2001, bei dem sie selbst betroffen war und trotz verschiedener Finanzierungsquellen wie den Unfallversicherungen und Spenden zusätzliche Hilfe nötig war.
Weichelt fordert eine einheitliche Handhabung für künftige aussergewöhnliche Ereignisse, um auf der Basis klar definierter Beträge vorbereitet zu sein. Diese Anpassung des Opferhilfegesetzes sieht Bundesbeiträge in einer ‹Kann-Formulierung› vor, wobei die Kantone finanziell nicht belastet würden.