Verfasst von Konstantin Kreibich
Der Fall um den ehemaligen Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger wirft Fragen auf: Wie viel wusste die Regierung und welche Rolle spielte das Öffentlichkeitsrecht? Um Antworten zu finden, zog die Redaktion vor Bundesgericht, analysierte ein Jahr lang die Arbeit der Regierung und erstellte eine eigene Datenbank.
Im September 2022 wurde bekannt, dass Villiger aus gesundheitlichen Gründen pausieren müsse. Sechs Wochen später trat er wegen Amtsunfähigkeit zurück. Der damals 65-jährige Regierungsrat hatte zu Sitzungen verspätet und unbeteiligt erschienen.
Durch eine Anfrage auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes konnten Protokolle einer außerordentlichen Sitzung Ende September eingesehen werden, die zeigten, dass Villigers Leistungen intern überprüft wurden. Im April 2023 ergab sich der Verdacht, dass Villiger im Sommer 2022 unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt worden war.
Ein Prüfbericht behauptete, dass in seiner Direktion keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten seien. Doch die Frage bleibt: Wie lange wusste die Regierung von seinen Problemen?
zentralplus beantragte Einsicht in alle Protokolle des Jahres 2022 der Zuger Regierung. Der Antrag wurde genehmigt, jedoch mit einer unerwarteten Vorauszahlung von 7300 Franken verbunden. Als zentralplus die Rechnung forderte, wurde diese widerrufen; angeblich wegen Befürchtungen über eine missbräuchliche Suche.
Im Juli 2024 urteilte das Zuger Verwaltungsgericht zugunsten von zentralplus, und das Bundesgericht lehnte die Beschwerde der Regierung ab.
Die erhaltenen Protokolle wurden umfassend untersucht. Der Kanton Zug hatte viele Details geschwärzt, einschließlich Themen wie Vertretungen bei Anlässen, Gesuche oder öffentliche Aufträge. Besonders alles, was mit Villigers Rücktritt zusammenhing, war unlesbar gemacht.
Martin Stoll von Öffentlichkeitsgesetz.ch äußerte Kritik an den umfangreichen Schwärzungen und betonte die Notwendigkeit der Verhältnismäßigkeit. Laut Bundesgericht müssten selbst Agenden von Spitzenbeamten grundsätzlich öffentlich zugänglich sein.
Die Zuger Regierung hat jede Schwärzung begründet, wobei sie Villigers Fall mit «überwiegenden privaten Interessen» erklärte. Eine unabhängige Überprüfung dieser Begründungen wäre möglich, aber im Kanton Zug existiert keine entsprechende Schlichtungsstelle.
Die Protokolle enthüllen Details über Verspätungen von Villiger und andere Regierungsvorgänge wie die Einführung von Microsoft ohne Alternativen zu prüfen oder die Vergabe des elektronischen Amtsblatts freihändig. Diese Recherche wurde durch den Recherchefonds von investigativ.ch finanziert.
Am Sonntag wird eine Datenbank veröffentlicht, die Einblick in das Regierungshandeln im Jahr 2022 gibt und zeigt, was geschwärzt wurde. Wenn Sie Hinweise haben oder Themen melden möchten, kontaktieren Sie uns unter [email protected], telefonisch unter 041 552 09 00, per WhatsApp unter 076 242 40 00 oder persönlich im Freiruum jeden Donnerstag.