Ein 27-jähriger Rumäne, der im Januar 2022 in Zürich eine Frau mit zahlreichen Messerstichen ermordet hat, wurde vom Bezirksgericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Am Freitag ergänzte das Gericht die Strafe um eine ambulante Maßnahme und ordnete einen Landesverweis über 15 Jahre an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von 18 Jahren gefordert, während die Verteidigung maximal 14 Jahre beantragte.
Der vorsitzende Richter bezeichnete in der Urteilsbegründung die Tat als «sehr brutale Ermordung einer schlafenden Frau». Er betonte den ausgeprägten Vernichtungswillen des Täters und wies auf ein schweres Verschulden hin. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten wurde im Prozess vom Vormittag als mittelgradig eingeschränkt eingestuft, was mit seiner Persönlichkeitsstruktur zusammenhängt.
Ein Gutachter diagnostizierte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und emotionale Instabilität sowie ein erhöhtes Risiko für künftige schwere Gewaltdelikte. Der Beschuldigte hatte die Tat von Anfang an eingeräumt, was zugunsten seiner Beurteilung gewertet wurde. Drei Vorstrafen wegen kleinerer Delikte wie Diebstahl wurden jedoch zu seinen Lasten genommen.
Im Gerichtssaal trug der Mann eine helle Trainerhose und ein dunkles, kurzärmliges T-Shirt, das seine von Schnittverletzungen gezeichneten Oberarme frei ließ. Laut seiner Verteidigung hat er sich viele dieser Narben selbst zugefügt.
Er berichtete, wie die Tat entstanden war: Nach einer durchzechten Nacht besuchte er die Wohnung der Frau, mit der er seit acht Monaten lebte. Als diese ein Verhältnis mit einem anderen Mann gestand und schlief, fühlte er sich ausgenutzt und vernachlässigt. Er nahm ein Küchenmesser, verwarf jedoch den Gedanken zu töten. Später sei ihm jedoch Adrenalin ins Blut gesprungen, sagte er, und er griff zur Tatwaffe. Nachdem das erste Messer aus seiner Hand gerutscht war, setzte er mit einem anderen fort, bis dessen Klinge brach. Schließlich schlug er mit einem Wallholz zu.
Der Beschuldigte wuchs in Rumänien unter Alkohol-, Gewalt- und Missbrauchsumständen auf, besuchte nur fünf Jahre lang die Schule und hat keinen Beruf gelernt. Die Getötete kannte er schon länger; sie war früher seine Schwägerin gewesen. Mit 13 oder 14 Jahren hatte sie Sex mit ihm gehabt, was ihn tief verletzt hatte. Nach dem Scheitern seiner Ehe und der Trennung von seinen zwei Söhnen nahm sie den Rumänen bei sich auf. Nach acht Monaten kam es zur Tat am 23. Januar 2022.
Zwei Wochen später ermordete er in Graz eine weitere Frau ähnlich, woraufhin er festgenommen wurde und für Mord zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Erst nach Verbüßung seiner Strafe in Österreich kann die Schweizer Haft beginnen; ein genaues Datum ist noch ungewiss. Für den Prozess in Zürich war der Mann vorübergehend aus Österreich überstellt worden und wird kommende Woche zurückgebracht.