Der Bundesstrafgerichtshof hat heute beschlossen, das Verfahren gegen Gulnara Karimova teilweise einzustellen. Ein dauerhafter prozeduraler Hindernisgrund führte zu dieser Entscheidung: Da sie nicht aus der Republik Usbekistan abreisen darf, bevor ihre Strafe verjährt ist, konnte das Gericht keine Verurteilung vor dem Ablauf der Verjährungsfrist aussprechen. Die Urteilsverkündung erfolgte heute morgen durch den Präsidenten des Strafgerichts.
Karimova verbüßt in Usbekistan eine Haftstrafe, die bis Dezember 2028 andauert, während die usbekischen Behörden ihre Ausreise vor Ablauf der Strafe verweigern. Die Verjährung der Anklagepunkte des Bundesanwaltschafts (unter anderem Geldwäsche, Bestechlichkeit und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung) ist jedoch für das Jahr 2028 vorgesehen, vor Dezember.
Die Bundesanwaltschaft warf der Genfer Privatbank Lombard Odier vor, Gelder aus den strafbaren Aktivitäten des sogenannten “Offices” entgegengenommen zu haben. Der Vorwurf lautete, die Bank habe nicht alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen ergriffen, um Geldwäsche zu verhindern. Lombard Odier soll den Aktivitäten ihres Vermögensverwalters nicht ausreichend nachgegangen sein. Zwischen 2008 und 2012 habe dieser neun Konten für verschiedene uzbekische Begünstigte eröffnet, wobei bekannt war, dass die alleinige Kontoinhaberin Karimova sei.