Im Eilverfahren untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. In einem Meinungsbeitrag der «Tagesthemen» am Dienstagabend äußerte sich die Journalistin Iris Sayram vom Rundfunk Berlin-Brandenburg zum Urteil. Nachfolgend dokumentieren wir ihre vollständige Aussage.
Juristisch mag die Entscheidung zunächst wenig verändern, da der Verfassungsschutz bereits angekündigt hatte, die Hochstufung auszusetzen. Doch die Begründung des Gerichts ist bemerkenswert: Es deutet an, dass das Gutachten mit seinen tausend Seiten lediglich bedrucktes Papier von geringer Aussagekraft sei. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die AfD seit Jahren nachrichtendienstliche Behandlung erfährt.
Die Basis bildet jenes Gutachten, das die damalige SPD-Ministerin Nancy Faeser kurz vor ihrem Ausscheiden dem Nachfolger überreicht hatte. Bekannt wurde es zufällig an einem ihrer letzten Amtstage und wird von Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen verantwortet. Frühzeitig gab es Kritik; die Forderung lautete, mehr Material zu sammeln – das Ergebnis war kaum hörbar, wie das Zirpen einer Grille in der Sommerlaube.
Sayram betont, sie bewerte nicht die Politik der AfD, dies sei Aufgabe der Wähler. Wenn eine Behörde, dem Bundesinnenministerium unterstellt, so vor Gericht agiere, könne der Eindruck entstehen, dass es weniger um die Partei als vielmehr darum gehe, einen politischen Gegner zu schwächen. Ein solcher Eindruck sei schädlich für das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen.