Das Bezirksgericht Zürich hat entschieden, dass der Telekomanbieter Sunrise schriftliche Vertragsauflösungen akzeptieren sowie ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen gewähren muss. Dies ist das Ergebnis einer vom Konsumentenschutz angestrengten Klage, deren Auswirkungen für Kunden vorerst unverändert bleiben.
Nach dem Urteil sind bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunrise nicht mehr zulässig. Das Gericht stufte die Praxis, Preisanpassungen ohne Kündigungsmöglichkeit durchzusetzen, sowie die Einschränkung auf telefonische oder chateingeschlossene Vertragsauflösungen als unzulässige Benachteiligung der Kunden ein. Diese Entscheidung beruht darauf, dass diese Klauseln ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen Anbieter und Kunde schaffen.
Sunrise plant, das noch nicht rechtskräftige Urteil an das Zürcher Obergericht weiterzuleiten. Ein Unternehmenssprecher äusserte sich dazu als teilweise rechtlich unbegründet und widersprüchlich zu früheren Entscheiden in derselben Angelegenheit. Der Konzern beabsichtigt, bis zum endgültigen Urteil an seiner bisherigen Praxis festzuhalten.
Der Konsumentenschutz sieht im Gerichtsurteil einen wichtigen Schritt zur Wahrung der Verbraucherrechte und mahnt eine Anpassung ähnlicher Klauseln bei anderen Anbietern wie Swisscom und Salt an. Geschäftsleiterin Sara Stalder betonte, dass die ausschließliche Zulassung von mündlichen Kündigungen unnötige Hürden für Verbraucher darstelle.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Telekommunikationsbranche haben und zu einer Überprüfung der Praktiken bei anderen Anbietern führen, die ähnliche Klauseln nutzen.