Julian Baumann berichtet, dass ein Anwohner erfolglos gegen den geplanten Helikopter-Landeplatz des neuen Kinderspitals protestiert hat. Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerde abgewiesen und dabei betont, das öffentliche Interesse übersteige private Belange der Anwohner.
Laut einer Mitteilung des Gerichts ist der Heli-Landeplatz funktional wichtig für den Spitalbetrieb und unterstützt somit die Notfallversorgung – ein hochrangiges öffentliches Interesse. Dieses wird in einer umfassenden Abwägung höher bewertet als Lärmschutzinteressen der Anwohner.
Obwohl das Gericht die Begrenzung und Verteilung der Flugbewegungen für unverhältnismäßig hält, hat es dem Spital aufgetragen, jährlich Berichte über die Flugbewegungen vorzulegen. Die Entscheidung des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Der Helikopter-Landeplatz ist Teil der dritten Bauphase des Kinderspitals und der Frauenklinik am Luzerner Kantonsspital, die von städtischen und kantonalen Instanzen genehmigt wurde. Anwohner hatten zuvor Lärmschutzmaßnahmen gefordert.