Das Bundesgericht versichert, die Bundesrichter Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz seien nie der gleichen Abteilung zugeordnet gewesen oder hätten gemeinsam Fälle behandelt. Trotzdem gibt es Zweifel an dieser Darstellung.
Ein «Weltwoche»-Bericht enthüllte, dass die beiden Richter eine Partnerschaft geführt haben könnten. Dieses Outing wurde von der Medienlandschaft lebhaft aufgegriffen, da eine solche Beziehung potentiell gegen das Bundesgesetz über das Bundesgericht verstößt, welches dauerhafte Lebensgemeinschaften unter Richtern untersagt.
Die beiden Richter haben sich noch nicht öffentlich geäußert. Der Mediensprecher des Gerichts erklärte jedoch, die Verwaltungskommission habe mit ihnen gesprochen und festgestellt, dass sie in der Vergangenheit eine Beziehung hatten, aber nie gemeinsam Fälle entschieden hätten.
Allerdings zeigen neun Urteile aus dem Frühjahr des laufenden Jahres, dass beide zeitweise in derselben strafrechtlichen Abteilung tätig waren. Zudem war das Paar am Koordinationsurteil beteiligt, was die Behauptung, sie wären nie mit demselben Fall befasst gewesen, in Frage stellt.
Das Bundesgericht beharrt darauf, dass es sich bei den Beteiligungen um reine Meinungsaustausche ohne Urteilsfindung handelte. Doch das Thema hat nun politische Dimensionen angenommen, da beide Richter zur selben Zeit Mitglieder der Verwaltungskommission waren.
In Bundesbern wird die Angelegenheit von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats geprüft. Die Gerichtskommission zeigte ebenfalls Interesse, da für Bundesrichter kein Amtsenthebungsverfahren besteht und beide bei den nächsten Wahlen zur Wiederwahl antreten könnten.