Die Diskussion über digitale Patientenüberwachung fokussiert sich hauptsächlich auf Datenschutz und Compliance. Aus medizinischer Sicht ergeben sich jedoch grundlegendere Fragen zur Evidenz, Verhältnismäßigkeit und der Würde vulnerabler Patienten. Mehrere Schweizer Krankenhäuser setzen KI-gestützte Kameras in Patientenzimmern ein, was Datenschutzbeauftragte und Parlamentarier alarmiert. Diese Reaktionen sind gerechtfertigt, doch die Debatte konzentriert sich fast ausschließlich auf die Datensicherheitskonformität. Die medizinische Perspektive wird dabei oft vernachlässigt, obwohl sie im Mittelpunkt stehen sollte, da es um Interventionen bei besonders verletzlichen Menschen in schambehafteten Situationen geht. Ein beunruhigendes Beispiel ist die Stuhlinkontinenz nach abführenden Maßnahmen in der Altersmedizin. Die Vorstellung von Kameras während der Reinigung und Beseitigung dieser Umstände ist fast unerträglich. In der Medizin wird Verhältnismäßigkeit nicht nur juristisch betrachtet, sondern es wird auch geprüft, ob eine medizinische Maßnahme im angemessenen Verhältnis zum gesundheitlichen Nutzen steht. Jede Maßnahme muss geeignet, erforderlich und zumutbar sein. Bei der technologischen Überwachung stellt sich daher nicht nur die Frage nach Datenschutzkonformität, sondern auch danach, ob sie den vulnerablen Patienten die minimalst invasive Überwachungsart bietet. Neben Autonomie, Fürsorge und Gerechtigkeit ist «primum non nocere», also vor allem nicht schaden, ein grundlegender ethischer Grundsatz. Diese Prinzipien sind durch die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) bindend und leiten das ärztliche Handeln. Auch die Anwendung von Überwachungstechnologie im Patientenzimmer muss diesen Prinzipien folgen, ähnlich wie bei der Verabreichung eines Medikaments mit unerwünschten Nebenwirkungen oder einer risikoreichen Operation. Letztendlich geht es um Vertrauen: Wer einem Patienten erklärt, was medizinisch geschehen soll, schuldet ihm Klarheit. Das gilt auch für angewandte Technologien am Krankenbett. Wenn ein optisches Überwachungsgerät im Zimmer installiert wird, sollte es als Kamera benannt werden – nicht als «Bewegungssensor» oder «Aktivitätsmelder». Eine Kamera bleibt eine Kamera, unabhängig davon, ob ein Algorithmus oder ein Mensch das Bild auswertet. Eine Kamera im Patientenzimmer kann Paranoia verstärken und Angst auslösen. Die Präsenz einer Linse verändert das Verhalten aller Beteiligten – es entsteht der «chilling effect», bei dem Menschen durch die ständige Überwachung davon abgeschreckt werden, ihre Meinungsfreiheit oder Selbstbestimmung auszuüben. Spitäler argumentieren, dass Kameras schnelle Reaktionen ermöglichen. Doch Mediziner unterscheiden Plausibilität von Evidenz: Kein Medikament wird ohne klinische Studien zum Standard, kein chirurgisches Verfahren etabliert sich ohne belastbare Daten. Warum sollte das bei einer Intervention auf besonders verletzliche Patienten anders sein? Wo sind die Studien, die belegen, dass Kameraüberwachung Stürze verhindert und der Nutzen die Risiken überwiegt? An der Universitären Altersmedizin Felix Platter in Basel haben wir uns für ein radarbasiertes Mobilitätsmonitoring ohne optische Sensorik entschieden – entwickelt mit Qumea. Fachpersonen des kantonalen Datenschutzes und klinische Fachpersonen wurden eingebunden, begleitet von einer wissenschaftlichen Studie. Bei verwirrten Patienten wurde eine um 73 Prozent geringere Sturzwahrscheinlichkeit und eine messbare Entlastung des Pflegepersonals erreicht. Es ist an der Zeit, dass sich Patientenorganisationen, Spitäler, Regulatoren und Politik nicht nur fragen, ob eine Überwachung angemessen sei, sondern auch, welche Prinzipien sie beachten sollten. Wer eine technologische Intervention durch Überwachung bei vulnerablen Patienten einführt, schuldet ihnen dieselbe Sorgfalt wie bei jeder anderen klinischen Entscheidung. Reto W. Kressig ist emeritierter Professor für Geriatrie an der Universität Basel und ehemaliger Ärztlicher Direktor der Universitären Altersmedizin Felix Platter in Basel; Tobias Meyer leitet die medizinische Unternehmensentwicklung dort.