Der rot-grüne Stadtrat von Zürich hat eine neue, detailreiche Bauordnung verabschiedet, die jedoch eher kontraproduktiv für den Kampf gegen den Wohnungsmangel wirkt. Trotz guter Absichten sorgt der Regeldschungel dafür, dass Wohnraum knapper wird. Die Metropole Zürich sieht sich mit erheblichen Herausforderungen in ihrer Wohnpolitik konfrontiert: Die Bevölkerung wächst jährlich um Tausende, hauptsächlich dank Menschen aus dem In- und Ausland. Gleichzeitig fehlt es an neuem, bezahlbarem Wohnraum sowie an geeigneten Flächen für den Bau. Ein Hoffnungsschimmer war die erwartete Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung (BZO), mit der das Baupotenzial erhöht werden sollte. Seit fast 30 Jahren gab es keine grundlegende Neufassung mehr. Im März präsentierte der Stadtrat seinen Revisionsentwurf, der jedoch enttäuschte: Die geplanten Aufzonungsgebiete im Norden und Westen sind kleiner als notwendig. Auch wenn das gesamte Potenzial für höhere Bauten genutzt wird, könnten lediglich Wohnraum für rund 20.000 Menschen geschaffen werden. Zudem bleiben diese zusätzlichen Stockwerke in Aufzonungsgebieten oft ungenutzt. Hier ist die neue BZO kaum eine Veränderung. Die Regelungen schreiben vor, dass bei mehr als 1000 Quadratmetern neuem Wohnraum drei Viertel davon preisgünstig vermietet werden müssen. Diese Anforderung könnte jedoch Investoren abschrecken und somit den Bau von bezahlbarem Wohnraum erschweren. Hochbauvorsteher André Odermatt (SP) behauptet, die Massnahmen seien „wirtschaftlich zumutbar und zweckmässig“. Doch derartige Bedingungen ziehen kaum Investitionen nach sich. Zusätzlich belastend wirkt eine neue Mehrwertabgabe: Werden in Aufzonungsgebieten höhere Gebäude errichtet, sinkt die Abgabe – bleibt das Potenzial ungenutzt, fällt sie voll an. Investoren sind bereits vorsichtig, da Rekurse und komplizierte Bewilligungen Projekte oft verzögern oder verhindern. Die neue BZO könnte allerdings bei der Berechnung von Gebäudehöhen und Mindestabständen Klarheit schaffen – ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch ist ungewiss, ob das Bauen im Bestand tatsächlich gefördert wird, vor allem angesichts einer Wohnschutzinitiative, die Mitte Juni zur Abstimmung steht. Diese Initiative, getragen von linken Parteien, könnte Sanierungen erschweren und langfristig die Bauqualität verschlechtern. Die neue BZO enthält auch umfangreiche Vorschriften zu Grünflächen, einschließlich der Pflicht zur Anlage „ökologisch wertvoller“ Flächen. Diese Details lassen Zweifel aufkommen, ob es sich wirklich um eine Bau- und Zonenordnung handelt. Zürich strebt einen Anteil von 30 bis 60 Prozent bepflanzter Grundstücksfläche an. Dieser Ansatz stößt bereits in anderen Städten wie Winterthur auf Widerstand, wo ein höherer Prozentsatz ebenfalls umstritten war. Die BZO ist mit zahlreichen Vorschriften überfrachtet und könnte sich durch öffentliche Rückmeldungen noch weiter ausweiten. Der Kanton muss die neue Ordnung genehmigen, wobei Rechtsmittelverfahren und eine Abstimmung möglich sind. Neben den Regelwerken gedeiht in Zürich auch das Inventar schützenswerter Bauten – nun um 700 Einzelobjekte erweitert. Eine solche Vorgehensweise kann die Entwicklung von Grundstücken erschweren, wie am Beispiel der Seebahnhöfe zu sehen ist. Der Stadtrat betont zwar die Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Verdichtung, doch eine übermäßige Regulierung führt eher zur Stagnation. Um das Wachstum Zürichs wirklich zu fördern, muss der Stadtrat akzeptieren, dass nicht jedes Detail kontrolliert werden kann.