In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz wegen Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit einer Demonstrationsorganisatorin gerügt. Der Fall geht auf eine Demonstration im Jahr 2019 in Genf zurück, die anlässlich des Internationalen Frauentags stattfand und von den Behörden genehmigt worden war.
Die Organisatorin erhielt vorab Informationen darüber, dass sie für Nichteinhaltung der Genehmigungsbedingungen persönliche Haftung tragen würde. Bei der Demonstration kam es jedoch zu Ausschreitungen, woraufhin die Schweizer Gerichte ihr ein unwirksames Ordnungsdienstkonzept vorwarfen und sie strafrechtlich verurteilten sowie mit einer Geldstrafe von 200 Franken belegten.
Die betroffene Person legte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung ein, in der sie eine Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren, ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie der Vereinigungsfreiheit geltend machte.