Im Jahr 2019 fand eine Demonstration in Genf anlässlich des Internationalen Frauentags statt, die von den Behörden genehmigt wurde. Der Organisatorin war bekannt gegeben worden, dass sie im Falle einer Nichtbeachtung der Auflagen persönlich haftbar gemacht werden würde. Trotz der Genehmigung kam es während der Demonstration zu Ausschreitungen. Die Schweizer Gerichte kritisierten daraufhin den ineffektiven Ordnungsdienst und verurteilten die Organisatorin strafrechtlich zu einer Geldstrafe von 200 Franken. Sie erhob Berufung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo sie eine Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren, ihrer Meinungs- sowie Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit feststellen konnte.
Quelle: SRF 4 News, 7.5.2026, 12 Uhr; sda/stol; schc; weds