Erika Ziltener, Patientenschützerin, zeigt sich verwundert darüber, dass eine gerichtliche Untersuchung zu Vorfällen an der Herzklinik des Zürcher Unispitals vor Jahren eingestellt wurde. Nachdem eine Administrativuntersuchung am Dienstag erhebliche Missstände aufdeckte, wurden Strafanzeigen wegen fahrlässiger Tötung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Diese basierten auf 24 Fällen – darunter elf unvorhersehbare Todesfälle und dreizehn Fälle mit unangemessen eingesetzten neuen Implantaten. Die Staatsanwaltschaft muss nun bewerten, ob genügend Beweise für ein Strafverfahren vorliegen. Vor sechs Jahren wurde diese Frage bereits erörtert, jedoch kam es damals zu keiner Anklageerhebung. 2020 hatte die Zürcher Patientenstelle unter der Leitung von Erika Ziltener gegen Francesco Maisano und sein Team wegen Sorgfaltspflichtverletzungen Anzeige erstattet. Der Fall sei laut Ziltener besonders schwerwiegend, da es sich nicht um Einzelfälle, sondern ein erkennbares Muster handelte. Die Entscheidung zur Strafanzeige wurde vom Vorstand getroffen und war der Ausnahme geschuldet; üblicherweise suchte man außergerichtliche Lösungen. Der Anwalt, der die Anzeige verfasste, stellte sicher, dass alle Beweise korrekt dargestellt wurden. Trotzdem wurde keine Untersuchung eingeleitet, da das Obergericht der Staatsanwaltschaft keine Ermächtigung für ein Verfahren erteilte. Das Ermächtigungsverfahren soll Staatsbedienstete vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen. Dennoch wirft die Zürcher Politik Fragen auf, ob die Strafverfolgungsbehörden untätig blieben. Eine Antwort der Gesundheitsdirektion deutet darauf hin, dass es während Maisanos Amtszeit keine Untersuchungen gab oder diese nicht vorankamen. Nach 2020 hielten Insider an der Gefährdung des Patientenwohls fest, was bei Offizialdelikten wie fahrlässiger Tötung eine eigenständige Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft auslösen müsste. Diese ermittelt jedoch nur bei konkreten Hinweisen auf Straftaten. Die Staatsanwaltschaft eröffnete 2020 ein Vorabklärungsverfahren nach einer Whistleblower-Meldung, das aber ebenfalls nicht weiter verfolgt wurde. Ronald Pedergnana, Anwalt für medizinische Behandlungsfehler und ehemaliger Staatsanwalt, vermutet, dass die Strafverfolgung zurückhaltend ist, da Ärzte selten fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Der Spezialist Adrian Kaegi deutet an, dass es nicht nur um fahrlässige, sondern möglicherweise auch um vorsätzliche Tötung gehen könnte. Dabei könnten neben den operierenden Ärzten auch die Klinikleitung und der Spitalrat strafrechtlich belangt werden. Ein Whistleblower versuchte bereits 2024, ein Strafverfahren gegen Spitzenverantwortliche des Unispitals anzuregen. Laut dem Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft ist diese Anzeige in Bearbeitung und fließt in die aktuelle Untersuchung mit ein. Anwalt Pedergnana sorgt sich um Angehörige von Patienten, die unter fragwürdigen Umständen verstarben. Er rechnet mit Staatshaftungsansprüchen gegen das Unispital. Adrian Kaegi geht davon aus, dass der Kanton Zürich finanziell haftbar gemacht werden muss, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Eigeninteressen der Verantwortlichen.