In Paris hat das Gericht am Mittwochabend den Islamgelehrten Tariq Ramadan in Abwesenheit wegen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Höchststrafe gefordert, und das Gericht folgte deren Empfehlung bei einem unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Prozess.
Der Schweizer Islamwissenschaftler Ramadan, 63 Jahre alt, wurde beschuldigt, zwischen den Jahren 2009 und 2016 drei Frauen vergewaltigt zu haben. Die Anklage zeichnete das Bild eines Mannes, der seine Bekanntheit, religiöse Autorität sowie seinen Intellektuellenstatus ausnutzte, um die betroffenen Frauen in Abhängigkeit zu bringen und ihnen Gewalt anzutun.
Tariq Ramadan ist seit langem als einflussreicher islamischer Denker in Europa bekannt. Als Enkel von Hassan al-Banna, dem Gründer der Muslimbruderschaft, versuchte er den Islam mit westlichen Werten zu harmonisieren, ohne dessen Grundlagen in Frage zu stellen. Während einige ihn als Brückenbauer zwischen Kulturen sahen, betrachteten andere ihn als einen islamistischen Wolf im Schafspelz.
Henda Ayari, eine bekannte französische Autorin und ehemalige salafistische Aktivistin, die sich nach den Anschlägen von 2015 dem feministischen und laizistischen Engagement verschrieben hat, war eine der ersten Frauen, die Ramadan anzeigte. Ihre Klage fiel in die Anfangsphase der #MeToo-Bewegung und trug maßgeblich zur öffentlichen Aufmerksamkeit bei.
Vor Gericht schilderten alle drei Frauen ähnliche Vorfälle: Sie beschrieben, wie Ramadan Vertrauen schuf und sich zunächst aufmerksam zeigte. Bei späteren persönlichen Treffen änderte sich sein Verhalten jedoch drastisch; er nahm die Kontrolle an sich, setzte Druck aus und wurde gewalttätig. Das Gericht fand diese Aussagen glaubwürdig.
Der Prozess verlief unter speziellen Umständen. Ramadan erschien nicht vor Gericht, da seine Anwälte mitteilten, er sei in Genf hospitalisiert worden und beantragten eine Verschiebung des Verfahrens wegen einer Multiplen Sklerose-Erkrankung. Doch zwei unabhängige neurologische Gutachten bestätigten seine Verhandlungsfähigkeit, woraufhin das Gericht die Forderung nach Terminverschiebung ablehnte.
Das Pariser Verfahren ist rechtlich von einem ähnlichen Fall in der Schweiz getrennt. Dort wurde Ramadan erstinstanzlich im Jahr 2008 freigesprochen; jedoch hob ein Berufungsgericht dieses Urteil auf, und 2024 verurteilte es ihn zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt – ein Urteil, das rechtskräftig wurde.