Mit ihrer Initiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“, die am 14. Juni zur Abstimmung steht, versucht die SVP, eine Entscheidung umzusetzen, die vermutlich erst in 15 Jahren relevant sein wird. Diese Initiative fordert im Kern die Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU, wenn drei bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Eine offene Frage ist jedoch, wer diese Kündigung letztendlich vornehmen würde und ob ein Referendum dagegen möglich wäre.
Der Bundesrat bietet keine klaren Antworten in seiner Botschaft, wobei juristische Experten auf zwei scheinbar widersprüchliche Gesetze hinweisen. Das Parlamentsgesetz schreibt die Kündigung eines bedeutenden Vertrags dem Parlament zu, während das Regierungsorganisationsgesetz den Bundesrat dazu ermächtigt, sofern die Verfassung dies vorschreibt.
Bundesrat Beat Jans äußert sich zurückhaltend, dass die Kündigung abhängig von zukünftigen politischen Entscheidungen sei. Rechtsprofessoren wie Andreas Glaser und Markus Kern sehen es jedoch klar: Der Bundesrat wäre bei Erfüllung der Initiativkriterien zum Handeln verpflichtet.
Die scheinbare Gesetzesspannung wird dahingehend interpretiert, dass die Regelung Vorrang hat, welche den Bundesrat dazu zwingt, einen Vertrag aufgrund einer verfassungsrechtlichen Kündigungsvorgabe eigenständig zu kündigen. Diese Regel wurde 2019 von der SVP durchgesetzt, um politische Ermessensspielräume bei Volksinitiativen einzuschränken.
Bundesrat Jans sieht die Initiative als rechtliche Möglichkeit für den Bundesrat zur Kündigung, betont aber auch die Notwendigkeit zukünftiger politischer Entscheidungen. Die Umsetzung der 10-Millionen-Initiative könnte aufgrund verschiedener Herausforderungen zu intensiven Diskussionen führen: Dazu gehört eine Guillotineklausel, welche alle Abkommen der Bilateralen I umfasst und deren Kündigung die anderen Verträge mit betrifft.
Ein weiteres Problem sind die unklaren Modalitäten der Kündigung. Hierbei müsste ein „Scheidungsvertrag“ mit der EU ausgehandelt werden, was ebenfalls einem Referendum unterliegt. Diese Umstände ändern jedoch nichts daran, dass die Kündigung selbst ohne Volksentscheid erfolgen muss.
Ein weiterer Schwierigkeitsfaktor ist das Zeitproblem: Die SVP-Initiative versucht weit im Voraus eine Entscheidung festzulegen, deren Umsetzung erst in 17 Jahren nach der Abstimmung erforderlich wäre. Dies könnte zu ungemütlichen Situationen für zukünftige Bundesräte führen.
Um die Verfassungsänderung rückgängig zu machen, müsste sie erneut durch Volksabstimmung geändert werden – eine politisch anspruchsvolle Aufgabe. Eine zweite Variante wäre es, die Kündigung dem Referendum zu unterziehen und im Falle einer Ablehnung in der Verfassung stehen zu lassen.
Im Gegensatz zur aktuellen Unklarheit hatte die SVP 2020 mit ihrer Begrenzungsinitiative eine klarere Formulierung gewählt, was jedoch ebenfalls zum Scheitern führte. Die Debatte über die Nicht-Implementierung der Masseneinwanderungsinitiative von 2014 zeigt, dass rechtliche Klarheit nicht unbedingt politische Durchsetzungsfähigkeit garantiert.
Die Diskussionen um die 10-Millionen-Initiative könnten trotz rechtlicher Klarheit ein politisches Dilemma darstellen. Eine präzise Formulierung von Anfang an hätte möglicherweise den Stimmbürgern und Behörden mehr Klarheit gebracht.