In einem Schritt zur Erweiterung des Zugangs zu Sterbehilfe haben die Kantone Zürich und Luzern entsprechende Maßnahmen beschlossen. Die Kantonsparlamente stimmten den Vorschlägen zu.
Im Kanton Zürich hat das Parlament beschlossen, dass alle Altersheime und Krankenhäuser, einschließlich privater und religiöser Einrichtungen, assistierte Suizide in ihren Räumlichkeiten zulassen müssen. Ausgenommen von dieser Regelung bleiben nach derzeitigem Stand Psychiatrien und Gefängnisse.
Im Kanton Luzern hat das Parlament eine Motion überwiesen, die verlangt, dass Sterbehilfe auf gesetzlicher Ebene in allen öffentlichen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ermöglicht wird. Diese Neuregelung soll auch für Krankenhäuser gelten, entgegen dem Willen der Regierung.