In den Kantonen Bern, Graubünden, Genf, Tessin, Waadt und Jura liegt in neun Ortschaften der Anteil an Zweitwohnungen neu über 20 Prozent. In diesen Gebieten dürfte zukünftig die Errichtung neuer Zweitwohnsitze untersagt sein. Im Gegenzug wurde das Verbot, zusätzliche Zweitwohnungen zu errichten, in drei Gemeinden aufgehoben.