Im Jahr 2025 wurden in der Schweiz insgesamt 41’838 Menschen eingebürgert. Diese Zahl wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) bekannt gegeben und zeigt eine klare Dominanz europäischer Herkunftsländer, vor allem aus den angrenzenden Nationen.
Die Analyse der Daten offenbart, dass die meisten neuen Schweizer Bürgerinnen und Bürger aus Deutschland stammen. Mit 8980 Personen erhielten sie einen Anteil von über 21 Prozent aller Einbürgerungen. Italien (4220) und Frankreich (3914), mit rund 10 beziehungsweise gut 9 Prozent, folgen auf den Plätzen zwei und drei. Insgesamt machen diese drei Länder mehr als 40 Prozent der Einbürgerungen aus.
Andere bedeutende Herkunftsländer umfassen den Kosovo (2106), Portugal (1840) und die Türkei (1404). Die Ränge vier bis sechs sind auch von Nordmazedonien (1307), Spanien (1280) und Serbien (1096) besetzt. Das Vereinigte Königreich schließt die Top Ten mit 927 Einbürgerungen ab.
Interessanterweise kommen neun der zehn wichtigsten Herkunftsländer aus Europa, wobei die direkten Nachbarländer Deutschland, Italien und Frankreich fast jede zweite Einbürgerung stellen. Die Kantone zeigen ebenfalls ein deutliches Muster: Zürich verzeichnet mit 11’100 Fällen den höchsten Wert und übernimmt damit mehr als ein Viertel aller Einbürgerungen des Landes. Waadt folgt mit 5459, während Bern 3578 aufweist.
Auf der anderen Seite ist Appenzell Innerrhoden das Schlusslicht mit nur 14 Einbürgerungen im Jahr, was an seiner geringen Bevölkerungsdichte liegt. In Zürich, der bevölkerungsreichsten Stadt des Landes, wurden 3756 Personen eingebürgert, wobei wiederum die Deutschen mit 1264 Personen vorne liegen. Italienische (264), spanische (172) und französische (147) Einbürgerungen folgen.
Es ist bemerkenswert, dass in der Stadt Zürich auch Eritreer (124) und Griechen (109) eine vergleichsweise hohe Anzahl an Einbürgerungen aufweisen. Andere wichtige Herkunftsländer sind Polen (94), das Vereinigte Königreich (85), die Türkei (79) und Russland (73).
Die Schweiz bietet verschiedene Pfade zur Erlangung der Staatsbürgerschaft, einschließlich einer normalen Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer mit mindestens zehnjährigem Aufenthalt sowie Niederlassungsbewilligung (Ausweis C). Auch erleichterte Verfahren existieren etwa für Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern oder Angehörige der dritten Generation.