Der ehemalige US-Richter für die Credit Suisse, Edward Korman, wies den Antrag der UBS zurück, mit dem Argument, dass diese eine rechtliche Bewertung zu „hypothetischen“ Klagen benötige. Der Richter betonte, dass ohne einen konkreten Rechtsstreit kein Bedarf für eine gerichtliche Auslegung bestehe. “Solange ein tatsächlicher Streitfall nicht vorliegt, der eine Interpretation durch das Gericht erfordert, bleibt die Vereinbarung bestehen”, erklärte Korman.
Durch diesen Entscheid bleibt die Diskussion über mögliche neue Holocaust-Klagen in den USA offen. Grundlage sind neu entdeckte Verbindungen zwischen der ehemaligen Credit Suisse und ihrer Vorgängerinstitutionen zu Nazi-Konten, bei denen etwa 890 potenziell belastete Konten identifiziert wurden.
Im Jahr 1999 hatten die UBS und die Credit Suisse gemeinsam einen Betrag von 1.25 Milliarden Dollar an Opfer des NS-Regimes sowie deren Nachkommen gezahlt, um damalige Ansprüche zu regeln.
Die Reaktion der UBS auf den Richterspruch steht noch aus. Frühere Aussagen der Bank deuten jedoch darauf hin, dass sie das Gericht um eine Klarstellung der Vereinbarung gebeten hatte, mit dem Ziel, mögliche Verfahren abzuwenden. Zu eventuellen finanziellen Rückstellungen äußerte sich die UBS nicht.
Das Simon-Wiesenthal-Center, eine jüdische Menschenrechtsorganisation, ist der Auffassung, dass die UBS versucht, die 1999 getroffene Vereinbarung unzulässig auszuweiten. Dies könnte dazu führen, dass neue Erkenntnisse über mögliche Verbindungen von Banken zum NS-Regime unter diese Einigung fallen könnten.
SRF 4 News, 8.4.2026, 5 Uhr