Der Bundesrat plant mit seiner neuen Agrarpolitik, die Zahlungen an zahlreiche kleine Bauernhöfe zu reduzieren. Ein Landwirt aus Luzern erläutert die möglichen Auswirkungen.
Gemäß einem Bericht des “Tages-Anzeigers” beabsichtigt der Bundesrat, die Mindestgröße von Betrieben für Direktzahlungen zu erhöhen, was schweizweit 2116 Bauernhöfe betrifft. Ziel ist es, größere landwirtschaftliche Unternehmen zu fördern, um Effizienz und Nachhaltigkeit in der Schweizer Landwirtschaft zu steigern.
Konkret sieht die Strategie “Agrarpolitik 2030+” eine Erhöhung des sogenannten SAK-Mindestwertes von 0,2 auf 0,5 vor. Die “Standardarbeitskraft” (SAK) ist ein Maß für Betriebsgröße: Eine SAK von 1,0 entspricht einem Vollzeitpensum. Dieser Wert wird anhand der bewirtschafteten Fläche und Anzahl der Nutztiere berechnet. Bergregionen sind von dieser Änderung ausgenommen.
Offiziell hat der Bundesrat die Erhöhung noch nicht bekannt gegeben, doch laut “Tages-Anzeiger” deutete das Bundesamt für Landwirtschaft Gesprächspartnern aus der Branche diese Maßnahme an.
Sollten Bauern Direktzahlungen erhalten?
Ja
Nein
Nur unter strengen Auflagen
Ist mir egal
Christof Bühler, ein Kleinbauer auf dem Hof Tannhüsern in Hellbühl, Luzern, betont die Wichtigkeit der Zahlungen: “Ohne Direktzahlungen wäre unser Betrieb nicht überlebensfähig.” Auf seinem 15 Mutterkühe und 8 Pferde umfassenden Hof spielt Agrotourismus eine wichtige Rolle. Bühler erhält zudem Gelder für Tierwohl, Biodiversität und Hochstammbäume.
Bühler kritisiert die SAK-Berechnung als unrealistisch: “Das ist ein bürokratisches Trauerspiel.” Größere Betriebe seien effizienter, da sie weniger Arbeitszeit pro Kuh oder Hektar benötigen. Sein Hof hat eine SAK von knapp 1,0 und wäre somit nicht betroffen, doch die geplante Streichung der Zahlungen bei einer SAK unter 0,5 erscheint ihm unverständlich.
Verbände kritisieren den Fokus auf große Betriebe
Die Kleinbauernvereinigung verurteilt das Vorhaben des Bundesrats und warnt vor dem Ende vieler kleiner Bauernhöfe. Der Zuger Bauernverband (ZBV) plädiert hingegen für eine Begrenzung der Direktzahlungen an große Betriebe, um den Skaleneffekt zu minimieren. Bei Zahlungen für Tierwohl und Biodiversität sollte es keine Größenbeschränkung geben.
Der ZBV möchte sich erst nach der Vernehmlassung offiziell zur “Agrarpolitik 2030+” äußern. Derzeit ist er dabei, eine detaillierte Stellungnahme zu entwickeln.
Verwendete Quellen:
Telefonat mit Christof Bühler, Webseite der Kleinbauernvereinigung, schriftlicher Austausch mit dem ZBV, Artikel des “Tages-Anzeigers”.