Ein Mann aus dem Zürcher Unterland wurde im Februar durch mehrere ungewöhnliche Arztrechnungen überrascht. Die Rechnungen, die von der Dienstleisterin Swisscom Health stammten und für das Management von Praxen und Kliniken zuständig ist, enthielten keine Frist zur Zahlung. Stattdessen war nur eine Verzugsgebühr von 10 Franken vermerkt. Trotz mehrfacher Versuche blieb seine Beschwerde beim Kundendienst von Swisscom Health unbeantwortet, bis das Engagement des Radiosenders «Espresso» zu einer Reaktion führte.
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Wir freuen uns über Ihre Meinungen!
Das Unternehmen erklärt: Auf Anfrage räumt die Swisscom ein, dass es sich um einen Fehler handelt. Dieser sei im Zuge der Umstellung auf ein neues System zu Beginn des Jahres entstanden und habe dazu geführt, dass Fälligkeitsdaten nicht korrekt auf den Arztrechnungen erschienen. Der Fehler ist mittlerweile behoben worden. Wie viele Rechnungen betroffen waren, bleibt unklar; das Unternehmen gibt lediglich an, dass etwa 5 Prozent der Rechnungen ohne Fälligkeit ausgestellt wurden.
Die rechtliche Perspektive: Gabriela Baumgartner, Rechtsexpertin bei SRF, weist darauf hin, dass in der Schweiz kein gesetzlicher Anspruch auf eine Zahlungsfrist besteht. “Wenn keine Zahlungsfrist angegeben ist, muss die Rechnung sofort beglichen werden”, erklärt sie. Falls jedoch eine Frist vermerkt sei, beginne diese ab Erhalt der Rechnung zu laufen. Manche Unternehmen geben noch präzisere Angaben, wie etwa ‘zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum’.