Nina Warken, die deutsche Gesundheitsministerin, konkretisiert in ihrem neuen Gesetzentwurf Sparpläne, die zu höheren Beitragszahlungen führen sollen. Diese Pläne kamen überraschend, da Anfang der Woche noch keine Erhöhungen angedeutet waren.
Warkens Vorschlag sieht vor, dass sowohl Gutverdiener als auch Arbeitgeber stärker zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze soll um 300 Euro monatlich außerhalb der regulären Erhöhungen steigen, wodurch die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliche Einnahmen von etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr sowohl von Arbeitnehmern als auch von deren Arbeitgebern erzielen sollen. Derzeit beträgt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung inklusive Zusatzbeitrag rund 17,5 Prozent des monatlichen Gehalts.
Zurzeit liegt die Bemessungsgrenze bei 5812,50 Euro pro Monat; darüber hinausgehende Einkommen sind von Beiträgen befreit. Im Gesetzentwurf, der der NZZ vorgelegt wurde, werden erstmalig diese Mehrbelastungen dargelegt.
Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln werden etwa 6,3 Millionen Beschäftigte und deren Arbeitgeber von diesen Anhebungen betroffen sein. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf jährlich 4,5 Milliarden Euro, was die Arbeitskosten erhöht und das ohnehin schon angeschlagene Wirtschaftswachstum gefährdet.
Deutschland nimmt bei Steuern und Sozialabgaben in Europa einen Spitzenplatz ein. Ein Single mit Durchschnittseinkommen muss hierzulande etwa 48 Prozent seines Gehalts an den Staat abführen, während der OECD-Durchschnitt bei 35 Prozent liegt. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte betont, die Lohnnebenkosten müssten unter 40 Prozent sinken.
Warkens Sparmaßnahmen beinhalten zudem höhere Belastungen für Arbeitgeber durch den Wegfall des pauschalen Beitragssatzes von 13 Prozent bei geringfügig Beschäftigten zugunsten eines regulären Satzes von 17,5 Prozent. Der Gesetzentwurf sieht zusätzliche Einnahmen von 1,6 Milliarden Euro für die Krankenkassen im kommenden Jahr vor.
Weitere Einschnitte betreffen rund 75 Millionen Versicherte: Das Krankengeld soll von bis zu 70 Prozent des Bruttolohns auf 65 Prozent und das Netto-Krankengeld von 90 auf maximal 85 Prozent sinken. Auch Eltern, die Kinderkrankengeld beziehen, sind davon betroffen.
In CDU und CSU regt sich Kritik über den Vorstoß, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern stark einzuschränken. Ausgenommen bleiben nur bestimmte Gruppen wie Eltern von Kindern unter sieben Jahren oder pflegende Angehörige.
Zudem fordern Krankenkassen, dass der Staat einen kostendeckenden Beitrag für Bezieher von Grundsicherung übernimmt; derzeit fehlen den Kassen 12 Milliarden Euro. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker-Krankenkasse, verlangte vom Staat, seiner finanziellen Verantwortung nachzukommen.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil lehnte es ab, diese Kosten aus dem Bundeshaushalt zu decken. Warkens Sparpaket soll insgesamt 19,7 Milliarden Euro einsparen und die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen bis 2030 verhindern, die ansonsten auf rund 40 Milliarden Euro steigen könnte.
Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 29. April im Bundeskabinett beraten werden; bis zur Sommerpause ist eine Abstimmung im Bundestag und den Länderkammern geplant.