Das Bundesgericht hat entschieden, dass die PostFinance dem Neffen eines russischen Oligarchen ein Konto bereitstellen muss. Dies gilt trotz der Tatsache, dass sowohl er als auch sein Onkel auf Sanktionslisten der USA und Grossbritanniens stehen. Der Neffe des in den USA und Grossbritannien sanktionierten Suleiman Kerimow lebt in der Schweiz, wo er nicht gesperrt ist.
Die PostFinance hatte dem Mann 2022 zunächst die Eröffnung eines Kontos zugesagt, entschied sich aber aufgrund US-amerikanischer Sanktionen wenige Tage später zur Kündigung des Kontos. Das Handelsgericht des Kantons Bern urteilte im Jahr 2025 zugunsten des Mannes und wies PostFinance an, den Zahlungsverkehr in einem begrenzten Rahmen fortzusetzen.
Das Schweizer Franken-Konto soll für inländische Transaktionen wie Überweisungen und Lastschriften genutzt werden, mit einem monatlichen Limit von 15.000 Franken pro Vorgang. Zudem sollen Bareinzahlungen bis zu dieser Höhe zugunsten schweizerischer Zahlungsempfänger per QR-Rechnung möglich sein.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der PostFinance mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ab. Demnach besteht für in der Schweiz lebende Personen eine Grundversorgungspflicht im Zahlungsverkehr. Eine Dienstleistung kann nur ausgeschlossen werden, wenn nationale oder internationale Rechtsvorschriften dies erfordern.
Die Verweigerung wäre zulässig, sofern sie für PostFinance einen unangemessen hohen Aufwand bedeutet oder schwerwiegende rechtliche und reputationsbezogene Schäden drohen. In diesem Fall sah das Bundesgericht jedoch keine Erfüllung dieser Ausnahmen. Das Handelsgericht hatte zu Recht festgestellt, dass die Situation des Betroffenen unter Berücksichtigung der Sanktionierung keinen direkten Widerspruch zu den geltenden Gesetzen darstellt.
Zudem konnte PostFinance nicht belegen, dass das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen einen unverhältnismässig hohen Aufwand mit sich bringen würde. Ein überdurchschnittlicher, aber nicht exorbitanter Mehraufwand sei nicht ausreichend. Schliesslich sah das Bundesgericht keine ernsthaften Rechts- oder Reputationsschäden für die PostFinance, da eine solche Gefahr nicht konkret belegt werden konnte (Urteil 4A_454/2025 vom 3.3.2026).