Sechs Jahre nach der gescheiterten Konzernverantwortungsinitiative steht die Schweiz erneut vor einem wichtigen Entscheid. Damals war es das erste Mal, dass eine Volksinitiative nur wegen des fehlenden Ständemehrs abgelehnt wurde. Ein zentraler Punkt damals: Die EU-Regelungen zur Konzernverantwortung. Bundesrätin Karin Keller-Sutter hatte argumentiert, die Schweiz solle auf das EU-Lieferkettengesetz warten, welches 2024 beschlossen wurde.
Die Initianten der Initiative nahmen diese Empfehlung ernst und brachten 2025 eine neue Vorlage ein, die im Wesentlichen die EU-Gesetzgebung übernehmen sollte. Allerdings wurde das Lieferkettengesetz der EU später abgeschwächt, u.a. weil es keine Klimaauflagen mehr enthält und die Mitgliedstaaten selbst über Haftungsregeln entscheiden können.
Die neue Schweizer Initiative geht weiter als das aktuelle EU-Gesetz. Die Initianten betonen jedoch, dass ihr Anliegen darin besteht, den EU-Standard zu erreichen. Der Bundesrat reagiert mit einem indirekten Gegenvorschlag: Ein neues Gesetz soll die abgeschwächte EU-Norm übernehmen und zusätzliche Haftungsregeln vorschlagen.
Die innenpolitische Debatte dreht sich nun um die Frage, ob der EU-Standard ausreichend ist oder ob ein Schweizer „Finish“ notwendig ist. Das Initiativkomitee argumentiert mit besonderen Risiken im Rohstoffsektor, während Economiesuisse meint, dass der bundesrätliche Vorschlag schon weiter geht als die EU.
Wie das Parlament entscheiden wird – ob es den Gegenvorschlag unterstützt, abschwächt oder ablehnt – ist ungewiss. Insbesondere im bürgerlichen Lager hat sich die Stimmung geändert; viele sehen in der geopolitischen Lage keinen Anlass für eine Schweizer Vorreiterrolle.
In dieser veränderten Situation könnte es den Initianten schwerfallen, einen ähnlich erfolgreichen Ausgang wie 2020 zu erzielen. Andy Müller berichtet als Bundeshausredaktor des Schweizer Fernsehens über diese Entwicklungen.