Angesichts der schwierigen Wirtschaftslage steht eine weitere Ausdehnung der maximalen Bezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung zur Debatte. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) kündigte am Donnerstag an, dass der Bundesrat diesen Schritt in Betracht zieht. Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter verschlechtern, wird das WBF im Sommer einen entsprechenden Antrag bei der Landesregierung einreichen.
Seit der Gesetzesänderung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz im September 2025 ist es dem Bundesrat möglich, die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung bis auf 24 Monate zu erhöhen. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zum 31. Juli und könnte je nach Arbeitsmarktentwicklung verlängert werden.
Das WBF beurteilt die geopolitische Lage als kritisch für den industriellen Konjunkturaufschwung und prognostiziert eine Erhöhung der Arbeitslosenquote auf durchschnittlich 3 Prozent im Jahresverlauf. Eine solche Entwicklung könnte nach Ansicht des WBF eine Verlängerung der Bezugsdauer rechtfertigen, wofür jedoch eine Anpassung der entsprechenden Verordnungen notwendig wäre.