Der Bundesrat befürwortet eine Änderung im Tierseuchengesetz, die es erlaubt, Bauern und Bäuerinnen in bestimmten Fällen finanziell zu unterstützen. Dies betrifft Situationen, in denen aufgrund von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Einschränkungen auferlegt werden. In seiner Stellungnahme vom Mittwoch zu zwei Motionen sprach er sich für eine solche Anpassung aus, wobei finanzielle Unterstützungen nur bei Härtefällen gewährt werden sollen. Der Bundesrat betonte, dass nicht alle Risiken durch den Bund abgedeckt werden könnten. Die Diskussion über diese Motionen wird nun in National- und Ständerat fortgesetzt.