Der Bundesrat hat in seiner Botschaft an das Parlament deutlich gemacht, dass er sich nicht an die neuen EU-Verträge halten wird, sollte die dynamische Rechtsübernahme im Bereich des Stromabkommens weiter gehen als erwartet – insbesondere wenn es um den Zugriff Brüssels auf Schweizer Wasserkraft geht.
In seiner Mitteilung betont der Bundesrat, dass dieser sensible Bereich nicht Teil des aktuellen Stromabkommens sei. Die Bereiche Konzessionsvergabe, Gestaltung des Wasserzinses und Heimfall von Wasserkraftanlagen an Gemeinden oder Kantone seien demnach vom neuen Abkommen ausgenommen.
Da keine Garantie dafür besteht, dass diese Aspekte im Vertrag explizit ausgeschlossen sind, verspricht der Bundesrat, das EU-Recht in diesen Bereichen gegebenenfalls nicht zu übernehmen. Er schreibt: “Der Bundesrat wird einer solchen Weiterentwicklung des Abkommens auch unter Androhung von Ausgleichsmassnahmen durch die EU nicht zustimmen.”