Die Diskussion zur Aufhebung des Verbots für den Bau neuer Kernkraftwerke ist eine Art Sondierbohrung, die einen klaren und entschiedenen Kurs erfordert. Die Zeit drängt.
“Aufgrund des vorgeschlagenen Massnahmenpakets wird in der Schweiz bis 2020 wahrscheinlich ein Gaskombikraftwerk nötig sein.” Dieses Zitat stammt aus dem Bundesratsbericht zur “Energiestrategie 2050” von 2013, das ein Verbot für den Bau neuer Kernkraftwerke beinhaltete und in der Referendumsabstimmung 2017 bestätigt wurde. Die Strategie sah vor, dass die Unterstützung für Erneuerbare Energien bis Anfang der 2030er Jahre endet und durch ein Lenkungssystem ersetzt wird. Der Vorschlag zur entsprechenden Verfassungsänderung scheiterte jedoch 2017 in der Bundesversammlung. Es wurde notwendig, das Subventionsregime zu verlängern.
Seither sind wir gewissermassen im Streckbetrieb – nicht nur bei den Subventionen, sondern auch bei den alternden Kernkraftwerken, die etwa ein Drittel des inländischen Stroms produzieren. Wie vorhergesagt, wurden mittlerweile Gaskraftwerke nötig, vorderhand als Notlösung.
Heute stellt sich erneut die Frage, ob Gas- oder Kernkraftwerke für die zukünftige Stromversorgung erforderlich sind. Beide Technologien ermöglichen eine CO2-neutrale Stromproduktion. Gaskraftwerke könnten zukünftig mit grünem Wasserstoff betrieben werden. Aufgrund hoher Betriebskosten dienen sie primär als “Peaker”, also nur bei Bedarf. Im Gegensatz dazu sind Kernkraftwerke für die Grundlast und den Dauerbetrieb konzipiert.
Der Strommarkt zeigt jedoch eine paradoxale Situation: Trotz hoher, potenziell steigender Nachfrage lohnt sich nicht immer Investitionen in neue Angebotsquellen. Niedrigkostige Produktionen wie Solar- und Windenergie verdrängen höherkostige Kraftwerke (Merit-Order-Effekt), was die Investitionstätigkeit hemmt, obwohl diese für Dunkelflauten oder Winter nötig sein könnten. Investoren riskieren, nicht rechtzeitig zu amortisieren (Missing-Money-Problem). Politische Gegenmassnahmen sind teure aber notwendige Investitionsanreize.
Bei der Wahl der Technologie sollte die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund stehen, da eine starke Auslandabhängigkeit wahrscheinlich bleibt. Wenn Erneuerbare und Importe einen hohen Anteil decken können, sprechen Argumente für ergänzende Gaskraftwerke.
Ohne diese Möglichkeit gilt: “Je grösser die Stromlücke, desto mehr Kernkraft.” Dies erfordert allerdings rasche Maßnahmen zur Solarenergie und den Einsatz von Speichern sowie Anreize für netzdienliches Verhalten. Andernfalls drohen unpassende Subventionen und zusätzliche Kosten.
Die politische Entscheidung für Kernenergie ist kompliziert, da sie Bundesebene mindestens drei Referenden überstehen muss: Aufhebung des Verbots, Investitionsanreize und ein Rahmenbewilligungsverfahren. Kombinationen sind möglich, aber riskant.
Auch die Kantone als Aktionäre haben entscheidenden Einfluss, was zu hitzigen Diskussionen führen wird. Die Debatte um das Neubauverbot ist daher nur eine Sondierbohrung. Nach der Entscheidung muss rasch gehandelt werden.
Es darf keine Kompromisse geben, da diese teuer sind und die Frage aufwirft, ob das schweizerische System einen wirtschaftlich vernünftigen Entscheid herbeiführen kann. Dies hängt auch von der Prognose zur Versorgungssicherheit ab.
Martin Föhse ist Jurist und Rechtsanwalt. Der ehemalige Rechtsdienstleiter im Bundesamt für Energie (BfE) und Assistenzprofessor an der Universität St. Gallen lehrt unter anderem Energierecht an der Universität Bern.