Die Entscheidung zur elektronischen Identitätskarte, der E-ID, wird nicht erneut auf die Urnen gelegt. Das Bundesgericht hat mit einer Mehrheit von drei zu zwei Stimmen sämtliche eingereichten Beschwerden gegen das eidgenössische Abstimmungsresultat abgelehnt. Im September hatte das Votum zur E-ID knapp zugunsten der Annahme ausgefallen.