Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Abstimmung über das Bundesgesetz zur elektronischen Identität (E-ID) nicht wiederholt werden muss. Mehrere Beschwerden wurden zurückgewiesen, da die Frist von drei Tagen nach Bekanntwerden des Beschwerdegrundes nicht eingehalten wurde. Die Spende der Swisscom an die Pro-E-ID-Kampagne war ein zentraler Punkt in den Beschwerden. Obwohl das Unternehmen mit 51 Prozent im staatlichen Besitz ist und sich politisch neutral verhalten muss, argumentierte das Gericht, dass die Frist aufgrund einer früheren Veröffentlichung der Spende auf der Plattform “Politikfinanzierung” versäumt wurde.
Die “NZZ am Sonntag” hatte zuerst über die Spende berichtet. Einige Bundesrichter kritisierten jedoch die Swisscom scharf und bezeichneten die Spende als klar unzulässig. Vertreter des Komitees E-ID-Gesetz nein, der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und von Mass-Voll hatten sich gegen die Spende gewandt, da sie politische Neutralität verletzt sehen.
Bundesgerichtsentscheide besagen, dass bundesnahe Unternehmen in Abstimmungskämpfe eingreifen dürfen, wenn sie besonders betroffen sind. Sie müssen dabei zurückhaltend agieren und auf unverhältnismäßig große Spenden verzichten. Eine konkrete Höchstgrenze existiert jedoch nicht.
Das knappe Abstimmungsergebnis von 50,39 Prozent zugunsten der E-ID könnte durch die umstrittene Swisscom-Spende beeinflusst worden sein – die Differenz betrug lediglich 21.266 Stimmen.
Zusätzlich wurde den Medienkonzernen Ringier und Tamedia vorgeworfen, das E-ID-Gesetz unverhohlen unterstützt zu haben, indem sie der Allianz pro E-ID kostenlose Werbeflächen zur Verfügung stellten.
Das Bundesgericht hat in der Vergangenheit eine Abstimmung wegen eines Fehlers im Abstimmungskampf für ungültig erklärt (CVP-Initiative gegen die Heiratsstrafe 2019). In einem anderen Fall, der AHV-Reform von 2022, entschied das Gericht jedoch, keine Wiederholung zu veranlassen, da die Reform bereits umgesetzt wurde und Rechtssicherheit überwog.