Der Bundesrat hat beschlossen, die Abschaffung des Eigenmietwerts um ein Jahr zu verschieben. Ursprünglich war eine Implementierung ab 2028 geplant, doch nun soll sie erst im Jahr 2029 erfolgen. Diese Entscheidung kam überraschend für viele und wird von verschiedenen Seiten unterschiedlich bewertet: Während das Baugewerbe entlastet ist, zeigen sich die betroffenen Kantone nur teilweise zufrieden.
Für Hausbesitzer bedeutet dies mehr Zeit, um in Renovierungen zu investieren. Bis 2028 können Ausgaben für Unterhalt und Modernisierung noch von der Steuer abgezogen werden. Seit dem Volksentscheid im September erleben Handwerker und Planer eine Hochphase ihrer Geschäfte, da viele Hausbesitzer ihre Projekte vor der Reform abschließen wollen. Dies führte zu einem Anstieg der Preise.
Finanzberater raten Hauseigentümern jedoch zur Vorsicht, denn nicht jede Investition lohnt sich steuerlich betrachtet. Ein späterer Zeitpunkt könnte trotz fehlender Steuerabzüge günstiger sein, da die Nachfrage nach den 2029 abgeschafften Reformmaßnahmen zurückgehen dürfte.
Die Entscheidung des Bundesrats geht vor allem auf die Bedürfnisse der Kantone zurück. Diese sollen eine neue Sondersteuer für selbst genutzte Zweitwohnungen einführen, um Steuerausfälle zu kompensieren. Die Verzögerung soll den Kantonen mehr Zeit geben, sich darauf vorzubereiten. Besonders betroffen sind Regionen mit vielen Ferienwohnungen wie das Wallis oder Graubünden.
Trotz der Freude über die Verschiebung äußern einige Politiker und Verbände Unmut. Der Hauseigentümerverband bezeichnete den Entscheid als “inakzeptabel” und sprach von einem “schlechten Aprilscherz”. Die Einführung neuer Sondersteuern erfordert zudem sowohl politische Mehrheiten auf kantonaler und Gemeindeebene, als auch technische Klärungen bezüglich der Besteuerungsgrundlagen. So diskutiert etwa das Wallis über die Nutzung von Katasterwerten, wie es in Graubünden bereits geschieht.