Die Europäische Union plant eine Änderung der Bestimmungen für arbeitslose Grenzpendler, wonach künftig das Land zuständig sein soll, in dem die Betroffenen zuletzt beschäftigt waren, anstatt des aktuellen Wohnsitzlandes. Laut SRF-Korrespondent Charles Liebherr könnte dies bedeutende Konsequenzen für die Schweiz nach sich ziehen. Falls neue bilaterale Abkommen mit der EU vereinbart werden, müsste das Land vermutlich diese Regelung anwenden und temporär Arbeitslose aus dem Grenzgebiet selbst unterstützen, wobei die genauen zusätzlichen Kosten noch unbekannt sind.
Zum Jahresende 2025 waren etwa 400.000 Grenzgänger in der Schweiz beschäftigt.