Der Europäische Gerichtshof hat in einem bemerkenswerten Fall aus Deutschland die Rechte einer katholischen Arbeitnehmerin gegenüber ihrer kirchlichen Arbeitgeberin, der Caritas, verteidigt. Die Mitarbeiterin verlor ihren Arbeitsplatz nach ihrem Austritt aus der Kirche – eine Entscheidung, die vom Gerichtshof nun als unrechtmäßig eingestuft wurde.
Der Gerichtshof in Luxemburg tagte in seiner Großen Kammer, was auf ein besonders bedeutendes Verfahren hindeutet. Die fünfzehn Richterinnen und Richter trafen sich zur Urteilsverkündung im Justizpalast zwischen der Avenue John F. Kennedy und dem Boulevard Konrad Adenauer.
Sie beantworteten eine zentrale Frage: Darf die Caritas einer Mitarbeiterin wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche kündigen? Die Antwort lautete nein, da in der Schwangerenberatungsstelle auch Angestellte von der evangelischen Kirche beschäftigt wurden. Dies würde zu Diskriminierung führen.
Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte den Fall an den EuGH verwiesen, um Fragen des europäischen Rechts zu klären. Das Gericht in Luxemburg bestätigte, dass die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche für das Arbeitsverhältnis nicht wesentlich war, da auch Nicht-Katholiken dort tätig sind.
Die betroffene Mitarbeiterin aus Wiesbaden hatte ihren Austritt aufgrund des hohen Kirchgeldes begründet, welches sie zahlen musste. Ihr Glaube an christliche Werte sei ungebrochen, so ihre Aussage vor Gericht.
Trotz der Klageerfolge in den unteren Instanzen setzte die Caritas ihren Rechtsstreit fort und argumentierte, ein Kirchenaustritt zeige eine innere Abwendung von der Kirche. Die Luxemburger Richter hingegen sahen keine wesentliche Verbindung zwischen dem Glauben und ihrer beruflichen Tätigkeit.
Jetzt liegt es am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, über den Fall zu entscheiden. Sollte die Caritas erneut scheitern, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen, das kürzlich kirchliche Autonomie bei Loyalitätsanforderungen betonte.
Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche und europäischem Diskriminierungsschutz. Das Urteil des EuGH stellt eine Herausforderung für das bisherige Verständnis kirchlicher Autonomie dar.