Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Gesetz aus Ungarn, das die Rechte von Homosexuellen und Transmenschen seit 2021 einschränkt, für rechtswidrig erklärt. Das Urteil besagt, dass es gegen die Grundrechte-Charta der Europäischen Union verstößt.
Das Gesetz verletzt insbesondere das Verbot von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. LGBTQ-Menschen werden durch diese Regelung stigmatisiert, so das Gericht.
Eingeführt wurde das umstrittene Gesetz vom damaligen Premierminister Viktor Orban. Es verbietet die Darstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und Transmenschen in Medien wie Büchern, im Fernsehen oder der Werbung. Die Begründung hierfür war der Schutz von Kindern.