Der Bund hat Unterlagen über den Nazi-Kriegsverbrecher Josef Mengele freigegeben, die er irrtümlicherweise gesperrt hatte. Gérard Wettstein, ein Historiker aus Bern, hat nach jahrelangem Warten Recht bekommen: Das Dossier ist nun zugänglich.
Ende 2025 wollte Wettstein im Schweizerischen Bundesarchiv Dokumente zu Mengele einsehen, um mehr über dessen möglichen Aufenthalt in der Schweiz 1961 herauszufinden. Die Behauptung von Christoph Mörgeli aus der “Weltwoche”, dass Mengele nie eingereist sei, bleibt unbestätigt.
Der Nachrichtendienst hatte das Dossier bis 2071 gesperrt, was Wettstein veranlasste, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Er fand heraus, dass die Bergier-Kommission, welche die Verstrickungen der Schweiz mit Nazideutschland untersuchte, das Mengele-Dossier bereits benutzt hatte.
Nach einer Neuinterpretation der Sachlage durch den Nachrichtendienst nach Rücksprache mit dem Bundesarchiv wird das Dossier nun zugänglich gemacht. Der Fall wirft Fragen auf: War der Beschluss von 2001 vergessen oder wollte man verhindern, dass Wettstein auf belastende Informationen stößt? Die Schweiz hat Mengele im Verdacht zuvor nicht verhaftet.
Die Geschichte erinnert an eine Posse aus Kellers Seldwyla und zeigt die Problematik von Zugangssperren in der Verwaltung. Der Bundesrat hatte 1999 erklärt, dass Mengele 1961 nicht zur Verhaftung ausgeschrieben war, obwohl ein Haftbefehl seit 1958 bestand.
Ähnliche Fälle zeigen, wie Archive Dossiers für die Forschung sperren. Irene Amstutz schlägt vor, dass Archivare und nicht die aktenbildenden Stellen über die Freigabe entscheiden sollten. Gesetzesänderungen könnten hier Abhilfe schaffen.
Gérard Wettstein kann nun weiterforschen, um Mengeles Präsenz in der Schweiz 1961 zu klären und die Gründe für eventuelle Schwärzungen im Dossier zu verstehen.