Ein investigativer Journalist erhält Zugang zu vertraulichen Dokumenten im Zusammenhang mit Patrick Fischer, was eine breite Diskussion über die Transparenz der Justiz auslöst. Der Grund für die Herausgabe dieser Akten durch die Luzerner Staatsanwaltschaft bleibt jedoch unbekannt.
Im Jahr 2022 reiste Patrick Fischer mit einem gefälschten Covid-Zertifikat zu den Olympischen Spielen nach Peking, was ihn 2023 vor Gericht brachte. Der Fall geriet erst kürzlich in die Öffentlichkeit, als der Journalist Pascal Schmitz von SRF Einsicht in den Strafbefehl erhielt und diesen publik machte.
Die Frage stellt sich nun: War das öffentliche Interesse ausreichend für die Herausgabe des Dokuments an Schmitz? Die Staatsanwaltschaft gibt dazu keine Erklärung ab, was bei der «Tagesanzeiger» Kritik hervorruft.
Die Behörde betont zwar, dass sie das Gesuch gründlich geprüft habe. Dennoch bleibt unklar, warum die Entscheidung zugunsten von Schmitz fiel. Diese mangelnde Transparenz hindert die Öffentlichkeit daran, den Entscheid zu verstehen.
Die Staatsanwaltschaft verweist auf kantonales Organisationsrecht und das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG), um ihre Entscheidung rechtlich abzusichern. Dieses Gesetz regelt die Berechtigung zur Akteneinsicht, wobei die Behörde die journalistische Anfrage als Prozessfall behandelt, jedoch Schmitz keine Parteistellung zuerkennt.
Laut «Tagesanzeiger» führt dies zu einem Zirkelschluss und untergräbt das Öffentlichkeitsgesetz. Obwohl Experten diese Haltung kritisieren, bleibt die Staatsanwaltschaft standhaft und verweist auf den Rechtsweg.
Letztlich wird ein Gericht über die Frage entscheiden müssen, ob der Grund für die Herausgabe des Strafbefehls an die Öffentlichkeit gelangen darf.