Ein US-Richter hat den Antrag der Grossbank UBS auf Klärung der rechtlichen Schutzwirkung einer Entschädigungsvereinbarung aus dem Jahr 1999 für mutmassliche neue Vorwürfe abgelehnt. Die Bank wollte wissen, ob diese Vereinbarung auch nachträgliche Anschuldigungen mit Nazi-Verbindungen deckt, doch der Richter entschied, dass ohne konkrete Klagen über hypothetische Fälle nicht geurteilt werden könne. Somit bleibt die Entschädigungsvereinbarung unverändert gültig und UBS könnte weiterhin mit Klagen in den USA rechnen. Diese Entscheidung folgt auf neue Hinweise, dass etwa 900 Konten der früheren Credit Suisse potentielle Verbindungen zum NS-Regime hatten.