Der Kanton Zug hat mit dem neuen Waldgesetz die Nutzung des Waldes durch Mountainbiker stark eingeschränkt. Dies hat zu Diskussionen geführt, da nun nur noch Befahren von Waldstraßen und offiziell ausgewiesenen Routen erlaubt ist. Die Umsetzung der Regeln gestaltet sich schwierig, wie Manuel Sigrist, Präsident der IG Mountainbike Zug, berichtet. Es gebe viele offene Fragen bei der Beschilderung und lokalen Durchführung.
Die bisherigen Erfahrungen mit den neuen Regelungen sind gemischt. So klagen Veloclubs über fehlende einfache Strecken für Trainingseinheiten mit Kindern – ein Problem, das bereits vor der Einführung des Waldgesetzes bestand. Zudem gibt es Unklarheiten bei der Orientierung im Wald, da eine umfassende Beschilderung noch aussteht.
Im Gegensatz zu Zug steht die Diskussion in Zürich noch am Anfang, wo über mögliche Einschränkungen für Mountainbiker debattiert wird. Hier dienen die Maßnahmen im Kanton Zug als Bezugspunkt für die Entscheidungsfindung.
Während der gesamte Prozess andauert, betont Sigrist den Bedarf an konkreten Angeboten wie Skillparks oder Übungsgeländen. Diese könnten helfen, den Sport in einem kontrollierten Rahmen auszuüben und die Konflikte zu minimieren.
Die Planung eines zusammenhängenden Velowegnetzes auf Bundesebene verstärkt den Druck auf Kantone wie Zug, geeignete Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Die Diskussionen zeigen, dass eine Balance zwischen Freizeitnutzung und Naturschutz gefunden werden muss.