Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) ermittelt noch immer, um den genauen Auslöser des Gondelabsturzes vom vergangenen Mittwoch im Skigebiet Engelberg zu klären. Bei diesem tragischen Ereignis kam eine 61-jährige Frau ums Leben. Laut den Verantwortlichen der Bergbahn war die betroffene Anlage technisch auf dem neuesten Stand. An jenem Tag herrschten jedoch starke, böige Winde, welche möglicherweise eine Windböe verursachten, die die Gondel ins Schwanken brachte.
Es ist bekannt, dass es zwischen einem Mast der Gondelbahn und der Gondel zu einer Kollision kam. Die Sust hat Spuren sichergestellt, die darauf hindeuten, dass eine Berührung zwischen der Klemme der Gondel und einem Seilfänger am Mast stattgefunden haben könnte. Ein Seilfänger dient als Sicherheitsvorrichtung für den Fall eines Tragseilverlustes. Nach dieser Kollision stürzte die Gondel um kurz vor 11 Uhr ab.
Hans Wicki, Verwaltungsratspräsident der Titlis Bergbahnen, erklärte, dass der Betrieb bereits aufgrund der Windverhältnisse eingestellt werden sollte und die Gondeln in die Garage geführt wurden. Der Geschäftsführer Norbert Patt bestätigte, dass die Frau sich in einer der letzten Gondeln befand.
Philippe Thürler, Untersuchungsleiter der Sust, geht nicht von einem Defekt an der Klemme aus, schließt aber eine genauere Überprüfung technischer Aspekte wie Seilbahnsteuerung und Windmessanlage nicht aus. Dies soll klären, ob die Winde entscheidend für den Unfall waren. Die Betriebsabläufe werden ebenfalls untersucht, um zu verstehen, wie der Betrieb mit Wetterbedingungen umgeht.
Ein Bericht von «Blick» erwähnt, dass die betroffene Anlage bei der letzten Betriebskontrolle 2024 nicht überprüft wurde. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erklärt jedoch, dass Seilbahnunternehmen gesetzlich für den Sicherheitsbetrieb verantwortlich sind und regelmäßig risikoorientiert kontrolliert werden. Betriebskontrollen finden nur bei bestimmten Anlagen statt.
Reto Canale, ein Seilbahningenieur, erläutert, dass es normalerweise mehrere Windmesser an kritischen Stützen gibt, die Windstärken in Echtzeit übermitteln. Diese Messungen sind vorgeschrieben und helfen bei der Entscheidungsfindung bezüglich des Betriebs. Ab einer Geschwindigkeit von 40 km/h wird typischerweise gewarnt, und ab 60 km/h erfolgt ein Alarm.
Regionaljournal Zentralschweiz, 20.03.2026, 12:00 Uhr