Ein Mann aus Ruanda, der des Kriegsverbrechens verdächtigt wird, bleibt in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Beschuldigten zurückgewiesen.
Der Mann steht unter dem Verdacht, an den Morden an den Tutsi im Jahr 1994 beteiligt gewesen zu sein. Seit Ende November 2024 befindet er sich in Untersuchungshaft.
Ein Antrag auf Haftentlassung aus dem November wurde von der zuständigen Zwangsmassnahmenkammer abgelehnt. Diese Entscheidung bestätigte die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Das Gericht erklärte, dass ein schwerwiegender Tatverdacht gegen den Mann bestehe und Gefahr einer Verdunkelung vorliege. Die Auswertung digitaler Daten auf seinen Geräten sei noch nicht abgeschlossen, zudem sind weitere Zeugenaussagen geplant.
Laut Gerichtsunterlagen führte die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr zahlreiche Befragungen in Ruanda, Belgien, Österreich und Frankreich durch.
Fünf Privatkläger haben sich gegen den Beschuldigten gestellt. Angesichts der über 30 Jahre zurückliegenden Ereignisse des Genozids betonte das Gericht die Bedeutung unbeeinflusster Aussagen von Zeugen. Unter anderem sagten diese aus, dass der Beschwerdeführer an Vergewaltigungen und Morden beteiligt war.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde vom Gericht abgelehnt. Es stellte fest, dass er und seine Frau ein Vermögen von über 600’000 Franken besitzen und sie zudem ein monatliches Gehalt in vierstelliger Höhe bezieht.