Seit vierzehn Jahren finanzieren Krankenkassen fünf komplementäre Heilmethoden: Homöopathie, Akupunktur, anthroposophische und traditionelle chinesische Medizin (TCM) sowie Phytotherapie. Etwa ein Drittel der Schweizer Bevölkerung greift auf diese alternativen Therapien zurück. Deren Übernahme in die Grundversicherung wurde durch eine Volksabstimmung bestätigt.
Im Vorfeld dieser Entscheidung war der Streit um die Wirksamkeit der Homöopathie besonders kontrovers, da nach dem Gesetz nur wirksame, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlungen von der Grundversicherung übernommen werden dürfen. Da die Wirkung solcher alternativen Methoden nicht mit denselben Kriterien wie konventionelle Medizin gemessen werden kann, basiert ihre Übernahme auf dem sogenannten Vertrauensprinzip. Dies bedeutet, dass sie als wirksam gelten, wenn qualifizierte Ärzte sie anwenden.
Ein Bericht von Tamedia wurde vom Bundesamt für Gesundheit bestätigt: Es gab ein Anliegen zur vertieften Überprüfung der Homöopathie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Allerdings verzichtete Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider auf eine weitere Prüfung nach Beratungen mit dem BAG, den Ärztevereinigungen FMH und Krankenversicherern.
Die Versicherer sind enttäuscht über die Entscheidung, da sie einer strengen Überprüfung der drei Kriterien zustimmen würden. PrioSwiss erklärte: «Wir nehmen zur Kenntnis, dass das BAG auf eine vertiefte Abklärung verzichtet und damit den Konflikt zwischen evidenzbasierter Prüfung und dem Volkswillen anders bewertet als wir es wünschen würden.»
Im Gegensatz dazu begrüßt die FMH die Entscheidung, da Homöopathie die am häufigsten nachgefragte komplementäre Methode ist. FMH-Präsidentin Yvonne Gilli betonte: «Wir freuen uns sehr über die Unterstützung des Departements für die Homöopathie.»
Der Bund argumentiert, dass eine erneute Überprüfung zu aufwendig und teuer wäre und vermutlich keine neuen Erkenntnisse bringen würde, da sich die Evidenzlage kaum geändert hat. Eine Kürzung der Kosten für Komplementärmedizin würde laut dem Bund wenig zur Einsparung beitragen: 2024 machten die Ausgaben für Komplementärmedizin in der Grundversicherung lediglich 0,04 Prozent der Gesundheitskosten von über 42 Milliarden Franken aus.
Echo der Zeit, 20.4.2026, 18 Uhr