Im Kanton Jura existieren weniger als zehn Grundstücke, deren Eigentümerschaft entweder nicht besteht oder unbekannt ist. Diese Flächen summieren sich auf einige tausend Quadratmeter. Interesse an diesen herrenlosen Parzellen wurde bereits bekundet: Nach Auskunft einer schriftlichen Anfrage im kantonalen Parlament haben zwei Personen das Grundbuchamt kontaktiert, um Informationen zu erhalten.
Die Identität der Interessenten ist nicht bekannt, doch die jurassische Regierung hat auf diese Anfragen nicht reagiert. Jonas Lauwiner, ein Berner, der sich selbst als “König der Schweiz” bezeichnet und über 100’000 Quadratmeter Grundstücke in verschiedenen Kantonen besitzt, ist bekannt dafür, herrenlose Flächen im Land zu erwerben. Sein Vorgehen führt häufig zu Auseinandersetzungen mit Behörden; kürzlich gab es Konflikte etwa in Neuenburg und Luzern.
Um solche Versuche innerhalb des Kantons Jura zu unterbinden, plant man nun, dem Beispiel der Kantone Waadt und Wallis zu folgen: Eine Gesetzesänderung soll Gemeinden ein Vorkaufsrecht gewähren, wenn ein Grundstück keinem Eigentümer zugeordnet werden kann. Erst wenn die Gemeinden kein Interesse bekunden, könnten andere Parteien solche Flächen erwerben. Auch im Kanton Bern wurde eine ähnliche Vorlage vorgeschlagen, um auf Lauwiner reagieren zu können.