Die Staatsanwältinnen im Zusammenhang mit dem Brandereignis in Crans-Montana müssen nicht zurücktreten, wie das Walliser Kantonsgericht entschieden hat. Es wies ein Ausstandsbegehren gegen die Anklagevertreterinnen ab.
Der Antrag wurde von einem Rechtsanwalt eingereicht, der den Vater eines bei dem Brand in der Neujahrsnacht verstorbenen Mädchens vertritt. Er hatte gravierende Fehler bei der Führung des Verfahrens durch die Staatsanwältinnen geltend gemacht. Das Gericht hat jedoch keine solchen Unregelmäßigkeiten festgestellt.
Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Beschwerden beim Bundesgericht sind noch möglich.